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Gesetzblatt muss dem Aktionismus folgen

In ihrem Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität spricht die Bundesregierung von einer „Zeitenwende der Inneren Sicherheit“. Der gemeinsam von BMF, BMI und BMJV erarbeitete Plan wurde heute vom Bundeskabinett verabschiedet. Er soll neue Maßstäbe bei der Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Finanzkriminalität setzen. Schlagworte wie „Follow the Money“, „KI-basierte Datenanalysen“, oder „Beweislastumkehr“ dominieren die Kommunikation. Doch bei genauer Betrachtung drängt sich ein Déjà-vu auf.

Die Bundesminister/innen Hubig, Klingbeil und Dobrindt stellen den Plan in den Räumlichkeiten des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg vor. Bild: BDZ

Am 25. Februar haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig beim Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg einen neuen Aktionsplan zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Finanzkriminalität vorgestellt. Nach einer Vorführung der Observationseinheit des Zolls und der Präsentation sichergestellter Asservate folgten gemeinsame Statements und eine Pressekonferenz. Ziel der Bundesregierung ist nach eigenen Angaben eine „Zeitenwende“ bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Geldwäsche und Rauschgiftkriminalität. Insbesondere Zoll und Bundeskriminalamt sollen rechtlich, technisch und personell gestärkt werden.

Der Plan und die beschlossenen Maßnahmen können hier abgerufen werden: Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.02.2026

Wieder am Ausgangspunkt?

Bereits im Mai 2023 wurde im Bundesfinanzministerium ein Aktionsplan zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Geldwäsche durch die Zollverwaltung vorgestellt – damals mit ähnlich ambitionierter Rhetorik und medialer Inszenierung. Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ hatte die Zielrichtung ausdrücklich unterstützt. Die Umsetzung jedoch blieb hinter den Erwartungen zurück. Viele der angekündigten strukturellen Verbesserungen sind im Vollzug nicht spürbar angekommen. Die aktuellen Presseberichte vermitteln erneut den Eindruck eines Neuanfangs – obwohl die Problemfelder seit Jahren bekannt sind.

Spezialeinheiten des  Zolls gehen engagiert gegen Schwerstkriminelle vor. Doch in der Praxis kommen Ermittler nicht an die Gelder, oder – wie hier im Tablet gezeigt – Kryptowährungen der Hintermänner heran. Bild: BDZ

Der Kern: Vermögensabschöpfung – weiterhin ungeklärt

Bundesfinanzminister Klingbeil stellte in seinem Statement die Bedeutung der Finanzermittlung und Vermögensabschöpfung in den Mittelpunkt und kündigte an, den Zoll im Rahmen der anstehenden Haushaltsgespräche stärken zu wollen. Für diese klare politische Aussage gebührt Anerkennung.

Gleichzeitig gilt: Wenn organisierte Kriminalität effektiv bekämpft werden soll, muss die Stärkung der Sicherheitsbehörden strukturell unterlegt werden. Aus Sicht der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ wäre es nur konsequent, die Sicherheitsarchitektur durch von den Kriminellen eingezogene Gelder direkt zu refinanzieren. Wer kriminelle Gewinne systematisch einzieht, entzieht nicht nur kriminellen Netzwerken ihre Basis – sondern schafft zugleich Spielräume für Investitionen in Personal und Technik.

In der Praxis scheitert Vermögensabschöpfung jedoch weiterhin häufig daran, dass Vermögenswerte rechtzeitig verschoben werden, Firmenstrukturen insolvent abgewickelt werden oder Gelder im Ausland verschwinden. Ermittlungen laufen ins Leere, weil der Zugriff zu spät erfolgt oder rechtliche Hürden bestehen.

Konkrete Aussagen zur im Koalitionsvertrag angekündigten und lange erwarteten Neuregelung der Vermögensabschöpfung blieben in der Pressekonferenz jedoch aus. Die Justizministerin verwies auf die Notwendigkeit rechtsstaatlicher Ausgestaltung und auf einen Arbeitskreis, der die Fragen der Reform „abarbeiten“ werde.

Dass Gesetze grundgesetzkonform sein müssen, ist selbstverständlich. Die Kernfrage, welche klaren, praxistauglichen und rechtssicheren Instrumente eingeführt bzw. geändert werden sollen, blieb unbeantwortet. Solange sich dies nicht ändert, bleibt „Follow the Money“ ein politisches Leitmotiv ohne ausreichende Durchschlagskraft.

KI ersetzt keine Datengrundlage

Bundesinnenminister Dobrindt kündigte an, den „größten gemeinsamen Datenpool in der Geschichte der Bundesrepublik“ schaffen zu wollen und verwies auf das polizeiliche Datenhaus P20. Die bessere Vernetzung von Informationen ist grundsätzlich sinnvoll.

Offen bleibt jedoch, wie Finanzierung, Zeitplan und konkrete Funktionsweise dieses Datenpools aussehen sollen – insbesondere vor dem Hintergrund zahlreicher bereits bestehender Systeme mit eingeschränkter Interoperabilität.

Besonders problematisch ist die starke Betonung „KI-basierter Datenanalysen“.

Die Realität im Vollzug sieht anders aus:

  • Geschäftsunterlagen liegen vielfach in Papierform vor.
  • Bargeldstrukturen hinterlassen keine automatisierten Datenspuren.
  • Steuerdaten stehen dem Zoll nicht automatisch zur Verfügung.
  • Interoperable Datenräume existieren nur eingeschränkt.
  • Leistungsfähige Server- und Netzstrukturen sind nicht flächendeckend vorhanden.

Automatisierte Analyse setzt digital verfügbare, rechtssicher erhobene und technisch verarbeitbare Daten voraus. Wenn diese Grundlage fehlt, entsteht der Eindruck, der Öffentlichkeit werde technologische Schlagkraft suggeriert, die im Ermittlungsalltag so nicht existiert.

Zusammenarbeit richtig – Umsetzung entscheidend

Dass Innen-, Finanz- und Justizressort nun sichtbar gemeinsam auftreten, ist grundsätzlich zu begrüßen. Eine abgestimmte Bekämpfung von organisierter Kriminalität ist zwingend erforderlich und seit Jahren politisch vereinbart. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit ist im Koalitionsvertrag klar verankert.

Der entscheidende Punkt ist nun die Umsetzung. Wenn es ernst gemeint ist mit der Stärkung der Finanzermittlung, muss sich dies konkret im Bundeshaushalt 2027 niederschlagen – etwa durch Investitionen in digitale Forensik, leistungsfähige Ermittlungssoftware und moderne IT-Infrastruktur. Es darf nicht länger Realität sein, dass Fahnder komplexe Finanzermittlungen mit einfachen Tabellenkalkulationen bewältigen müssen.

Organisierte Kriminalität reagiert nicht auf große Ankündigungen. Sie reagiert auf rechtssichere Befugnisse, schnelle Vermögenssicherung, leistungsfähige Technik und ausreichend Personal.

Der Bundesvorsitzende der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ, Thomas Liebel, erklärt:
„Organisierte Kriminalität profitiert auch von Ankündigungspolitik. Ein Aktionsplan ist schnell formuliert – aber das Vermögen der Kriminellen rechtssicher einzuziehen, ist harte Vollzugsarbeit. Wenn wir nicht früher und konsequenter ansetzen, laufen wir den Strukturen weiter hinterher.“

Der Maßstab ist der Vollzug.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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