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Zusammenarbeit von Zoll und Arbeitsagentur im Fokus

Am 6. Februar 2026 erhielt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln am Standort Bergisch Gladbach besonderen Besuch: Bernhard Henn, Leiter der Hauptstadtvertretung der Bundesagentur für Arbeit, informierte sich vor Ort über die praktische Arbeit der FKS. Begleitet wurde er unter anderem vom Präsidenten der Generalzolldirektion, Dr. Armin Rolfink, sowie vom Bundesvorsitzenden der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft (BDZ), Thomas Liebel.

Vor der FKS-Dienststelle in Bergisch Gladbach (1. Reihe v. l.): Direktionspräsidentin Constanze Voß, Bernhard Henn, GZD-Präsident Dr. Armin Rolfink ; rechts davon HZA-Leiter Frank Denner und die BDZ-Vertreter.

Nach einer Einführung in Struktur und Aufgaben der FKS stand die Begleitung einer laufenden Prüfung auf einer Baustelle im Raum Köln auf dem Programm. Dort wurde deutlich, wie anspruchsvoll und detailreich die Arbeit der Beschäftigten ist: Identitätsfeststellungen, Abgleiche von Beschäftigungsverhältnissen und die Auswertung von Unterlagen bilden die Grundlage für gerichtsfeste Verfahren. Gerade bei Geschäftsunterlagenprüfungen zeigte sich, dass beschleunigte digitale Zugriffe und moderne IT-Strukturen Ermittlungen deutlich effizienter machen könnten.

Die FKS des Hauptzollamts Köln ist in einem besonders dynamischen Wirtschaftsraum tätig. Rund 260.000 Unternehmen sind im Zuständigkeitsbereich ansässig, hinzu kommen große logistische Knotenpunkte wie der Flughafen Köln/Bonn. Das HZA Köln deckt rund 4 Prozent der Gesamtbevölkerung Deutschlands ab und ist das größte Ausbildungshauptzollamt der Republik. Kurzum: Hier brummt die Wirtschaft – umso wichtiger ist, dass jemand dafür sorgt, dass die Spielregeln auf dem Arbeitsmarkt eingehalten werden.

Im Austausch mit den Beschäftigten, der Dienststellenleitung sowie der ebenfalls anwesenden Direktionspräsidentin D VII (FKS), Constanze Voß, wurde klar: Komplexe Verfahren brauchen Zeit, bis sie zu belastbaren Ergebnissen führen. Teils kommt erst nach jahrelangen Ermittlungen ans Licht, was die FKS akribisch aufgedeckt hat. Alle Statistiken belegen jedoch, dass die FKS immer treffsicherer im Kampf gegen schwere Wirtschaftskriminalität wird.

Für den BDZ bestätigt das den eingeschlagenen Kurs. „Qualität vor Quantität“ ist aus Sicht der Gewerkschaft der richtige Ansatz. „Wer wirksam gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug vorgehen will, muss sorgfältig und strukturiert ermitteln. Schnellschüsse helfen niemandem“, so BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel. „Gleichzeitig müssen wir stärker an die Hintermänner herankommen. Entscheidend ist, kriminelle Strukturen finanziell auszutrocknen – hier braucht es konsequente Vermögensabschöpfung und weitere Fortschritte in der Bekämpfung organisierter Formen der Schwarzarbeit.“

Viele Prüfprozesse erfolgen noch immer überwiegend papierbasiert. Deshalb setzt sich der BDZ für eine Beschleunigung der digitalen Ausstattung insbesondere bei der FKS ein. Bilder: BDZ

BDZ: Zusammenarbeit mit anderen Behörden muss ausgebaut werden

Der Besuch unterstreicht die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung und Zoll. Fälle von illegaler Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug betreffen regelmäßig mehrere Behörden zugleich. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit arbeitet nicht nur mit der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern zusammen, sondern auch mit Landesfinanzbehörden, Gewerbe- und Arbeitsschutzbehörden, Konzessionsstellen und Erlaubnisbehörden, der Deutschen Rentenversicherung, Ausländerbehörden, der Polizei sowie kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden.

Diese Vielzahl an Schnittstellen zeigt, wie komplex und fragmentiert die Zuständigkeitsstruktur in der Praxis ist. Aus Sicht des BDZ braucht es hier ein stärkeres politisches Commitment: Notwendig sind verbindliche digitale Schnittstellen und ein echter Plan, die Zusammenarbeit strukturell zu stärken und nicht nur punktuell zu fordern. Die Zollgewerkschaft hatte im Januar kritisiert, dass die Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform die Themen Leistungsbetrug und Schwarzarbeit weitestgehend außen vor gelassen hatte.

Der Zoll fährt einen ganzheitlichen Prüfungsansatz, prüft jedoch nach seinem gesetzlichen Auftrag grundsätzlich die Arbeitgeber. Sofern der Bundesregierung die Übernahme weiterer Aufgaben durch den Zoll vorschwebt, muss sie auch die Frage beantworten, wie dies im Einzelnen mit Ländern und Kommunen geregelt und mit welchen zusätzlichen Ressourcen der Zoll dies überhaupt stemmen soll.

Auch Bernhard Henn betonte die Wichtigkeit der behördenübergreifenden Zusammenarbeit und zeigte sich sehr beeindruckt von der Professionalität der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

Der BDZ dankt den Kolleginnen und Kollegen des Hauptzollamts Köln ausdrücklich für die professionelle Organisation des Besuchs und die offenen Einblicke in ihre tägliche Arbeit. Sie haben eindrucksvoll gezeigt, dass wirksame Kontrolle am Arbeitsmarkt nicht aus Schlagworten besteht, sondern aus sorgfältiger, fachlich fundierter Ermittlungsarbeit – die auch künftig politische Unterstützung benötigt.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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