Sicherheit und Gewaltschutz
BDZ-geführter Bezirkspersonalrat setzt Schutzwesten für Vollziehungsbeamte/innen durch
Mehr Schutz für den Vollstreckungsaußendienst: Auf Initiative des BDZ-geführten Bezirkspersonalrats reagiert die Generalzolldirektion auf die gestiegene Gewaltbereitschaft gegenüber Vollziehungsbeamtinnen und -beamten. Künftig werden alle Kolleginnen und Kollegen im Vollstreckungsaußendienst bundesweit mit ballistischen Schutzwesten inklusive Stichschutz ausgestattet – ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit im täglichen Einsatz.
29.01.2026

Die Kolleginnen und Kollegen im Vollstreckungsaußendienst verrichten ihren Dienst in aller Regel alleine und damit unter besonderen Belastungen. Zwar können sie an speziellen Schulungen zur waffenlosen Selbstverteidigung für Vollziehungsbeamtinnen und -beamte (VZB) teilnehmen und erhalten Fortbildungen in deeskalierender Kommunikation, dennoch agieren sie unbewaffnet und sind dadurch einer erhöhten Gefährdungslage ausgesetzt. Hinzu kommt, dass die Vollstreckungsbezirke äußerst heterogen sind, sodass sich auch die konkrete Gefährdungssituation der Beschäftigten von Region zu Region deutlich unterscheidet.
Seit Jahren ist eine kontinuierliche Zunahme der Gewaltbereitschaft gegenüber Amtsträgerinnen und Amtsträgern zu beobachten, was sich auch im Arbeitsalltag der Vollziehungsbeamtinnen und -beamten bemerkbar macht. Einen besonders tragischen Höhepunkt markiert der tödliche Angriff auf einen saarländischen Gerichtsvollzieher im November 2025, der bei einer Zwangsräumung erstochen wurde. Dieses Ereignis hat die ohnehin angespannte Sicherheitslage nochmals eindrücklich vor Augen geführt und den Handlungsdruck auf die Verwaltung spürbar erhöht.
Die Generalzolldirektion hat nun auf die veränderte Gefährdungslage und die wiederholt vorgetragenen Forderungen zahlreicher Beschäftigter und des BDZ-geführten Bezirkspersonalrats reagiert und entschieden, sämtliche Kolleginnen und Kollegen im Vollstreckungsaußendienst mit ballistischen Schutzwesten (BSW) auszustatten. Vorgesehen ist die Ausgabe der BSW mit zivilen Trägerwesten; ergänzend können die Beschäftigten optional eine Trägerweste mit aufgesetzten Taschen erhalten. Sämtliche Schutzwesten werden standardmäßig mit Stichschutzeinlagen ausgeliefert, um auch gegen Angriffe mit Stichwaffen einen verbesserten Schutz zu gewährleisten. Für die Kolleginnen und Kollegen im Vollstreckungsinnendienst wird die BSW als Poollösung bereitgestellt, sodass bei Bedarf kurzfristig eine Nutzung möglich ist.
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft BDZ begrüßt diese Entscheidung zur Stärkung der Sicherheit der Vollziehungsbeamtinnen und -beamten ausdrücklich als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Folgerichtig hat auch der vom BDZ geführte Bezirkspersonalrat der Maßnahme in seiner letzten Sitzung seine Zustimmung erteilt. Gleichzeitig macht der BDZ deutlich, dass mit dieser Maßnahme allein der inzwischen deutlich veränderten Gefährdungslage noch nicht umfassend Rechnung getragen ist.
Aus Sicht des BDZ ist die Verwaltung daher gefordert, zeitnah eine bundesweite Gefährdungsbeurteilung für die Sachgebiete G der Hauptzollämter durchzuführen. Nur auf der Grundlage einer solchen systematischen und bundesweit einheitlichen Bewertung der Risiken lassen sich tragfähige Entscheidungen über weitergehende Maßnahmen und mögliche Anpassungen der Dienstgestaltung treffen. Auf Basis der Ergebnisse dieser Gefährdungsbeurteilung wird zu prüfen sein, ob zusätzliche Schutzmaßnahmen, organisatorische Änderungen oder eine andere Ausgestaltung des Einsatzes im Vollstreckungsdienst erforderlich sind. Der BDZ wird diesen Prozess aufmerksam begleiten, sich weiterhin konsequent für die Belange der Kolleginnen und Kollegen einsetzen und über die weiteren Entwicklungen berichten.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 863247640
E-Mail: post@bdz.eu
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