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Zollstrategie nimmt Fahrt auf: Umsetzungsphase beginnt!

Mit den Beschlüssen des 4. Lenkungsausschusses vom 10.12.2025 gewinnt das Reformprojekt „Zoll 2030“ spürbar an Dynamik. Erstmals wurden konkrete Umsetzungsschritte, Fristen und Prioritäten festgelegt. Der BDZ gibt nachfolgendeinen strukturierten Überblick über die wichtigsten Neuerungen und deren Bedeutung für die Beschäftigten:

Im Bundesfinanzministerium wurde über die nächsten Schritte für die Strategie „Zoll 2030“ beraten. Bild: Canva.com

Im 4. Lenkungsausschuss wurden wichtige Beschlüsse gefasst, die den Übergang von der Konzeptphase zur Umsetzung markieren sollen. Viele der bislang eher theoretischen Zielbilder werden nun präzisiert. Allerdings bleibt abzuwarten, wie konsequent und wie schnell diese Festlegungen auch tatsächlich in der Praxis ankommen – denn Papier ist bekanntlich geduldig, und entscheidend ist die Umsetzung vor Ort. Erkennbar rücken zahlreiche operative Fragen in den Fokus: von der Organisation des Vollzugs über IT-Verfahren bis zur Ausbildung, Personalstruktur und Kommunikationsstandards.

Vom Zielbild zur Umsetzung

Neu ist vor allem die klare Festlegung, dass das Reformprojekt in seiner operativen Umsetzung angekommen ist. Ein „Umbaustab“ beim Präsidenten der GZD soll die Einführung der neuen Strukturen koordinieren. Bis Ende März 2026 soll ein vollständiges Umsetzungskonzept vorliegen, das organisatorische, personelle und fachliche Anpassungen integriert. Damit entsteht erstmals eine verbindliche Planung für die Jahre 2026 und 2027.

Neue Strukturentscheidungen im Vollzug – OK-Zentren werden greifbarer

Besonders relevant sind die präzisierten Entscheidungen zur zukünftigen Struktur der Ermittlungszentren zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK). In den 8 Zolldirektionen mit OK-Ermittlungszentrum wird künftig das Sachgebiet 9 zentral sein, in dem Einsatz- und Ermittlungsunterstützung (EEU) sowie die Zollhundestaffeln dauerhaft gebündelt werden. Neu ist zudem, dass die OK-Zentren in bestimmten Bereichen – Finanzermittlungen, Vermögensabschöpfung, EEU – ein Weisungsrecht gegenüber den übrigen Zolldirektionen erhalten sollen:

  • gegenüber 12 Zolldirektionen mit regionalen Ermittlungszentren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (regEZ FKS) und
  • gegenüber 21 Zolldirektionen ohne zentrale FKS- oder Fahndungsaufgaben.

Die in diesen Bereichen eingesetzten Beschäftigten der übrigen Zolldirektionen verbleiben in ihren jeweiligen Dienststellen, unterliegen jedoch dieser fachlichen Gesamtstruktur. Damit wird deutlicher als zuvor, dass der Zoll sich strukturell in Richtung einer bundesweit koordinierten Sicherheitsbehörde weiterentwickelt. Für viele Kolleginnen und Kollegen soll dies künftig klare operative Führungsstrukturen und eine engere Verzahnung zwischen Zollfahndung, FKS und Unterstützungseinheiten ergeben.

BDZ bewirkt Prüfaufträge für den Umbaustab

Der BDZ begrüßt, dass der Lenkungsausschuss in seiner letzten Sitzung den Forderungen des BDZ gefolgt ist und dem Umbaustab ein alternatives Modell im Verantwortungsbereich Sicherheit und Vollzug aufgetragen hat. Danach sollen die Organisationseinheiten Prüfungen und Ermittlungen im Bereich der FKS auf Ortsebene und in der GZD mehr verzahnt werden. Die Grundsatzziele Zoll 2030, die Maßgaben der OK-Strategie sowie die gesetzlichen Zielrichtungen sind dabei in besonderem Maße zu berücksichtigen.

Ferner sollen die Zuordnung der Aufgabenschwerpunkte des Außenwirtschaftsrechts unter dem Aspekt der Rechts- und Fachaufsicht aus einem Guss durch den Umbaustab neu betrachtet werden. Der BDZ wird sich im Interesse der betroffenen Beschäftigten für sachorientierte Lösung einsetzen.

Ausstattung und Einsatzmittel: Klare Prioritäten – aber noch keine Antworten auf die Finanzierungsfrage

Positiv hervorzuheben ist, dass der Lenkungsausschuss erstmals eine verbindliche Priorisierung wesentlicher Einsatzmittel beschlossen hat: moderne digitale Forensik, Drohnen- und Bildtechnik, ein einheitliches Vorgangsbearbeitungssystem sowie KI-gestützte Analyse- und Übersetzungstools.

Allerdings bleibt festzuhalten: Viele dieser Bedarfe fordert der BDZ seit Jahren – so etwa die ebenfalls genannte flächendeckende Einführung des Einsatzstocks EKA. Eine bloße Liste im Projekt ersetzt jedoch nicht die notwendige haushalterische Priorisierung, gerade was die IT-lastigen Ausstattungspunkte betrifft. Hier ist das Bundesministerium der Finanzen gefordert, im Haushaltsaufstellungsverfahren wesentlich offensiver für eine sichere und moderne Ausstattung des Zolls einzutreten.

Digitalisierung: 80:20-Lösungen statt Goldrandlösung

In der Digitalstrategie vollzieht der Zoll einen bemerkenswerten Paradigmenwechsel: Die bisherige Vollabdeckungskultur soll explizit durch rechtssichere 80:20-Lösungen ersetzt werden. Ziel ist es, praxistaugliche und schnelle digitale Werkzeuge für die Kolleginnen und Kollegen bereitzustellen, statt jahrelang an theoretisch perfekten, aber kaum fertig werdenden Großprojekten zu arbeiten. Agile, bereichsübergreifende Teams sollen künftig Standard werden. Der BDZ unterstützt den Anspruch, bis 2030 einen digitalen Zoll zu etablieren, in dem sämtliche Fachprozesse automatisiert sind. Als prioritär nennt der Lenkungsausschuss die Neu- und Weiterentwicklung von IT-Verfahren im Bereich „Zölle und Steuern“, allen voran die Modernisierung von ATLAS vor dem Hintergrund der Einführung des Customs Data Hub der Europäischen Union. Zudem sollen die Verfahren durch ein gemeinsames Identifikationsmerkmal (once-only, digital-only), durch eine erhöhte Performance und weniger Medienbrüche verbessert werden.

Aus Sicht des BDZ setzen allerdings auch diese Vorhaben eine stärkere Einbindung des BMF in die Modernisierungsagenda des Bundes voraus, die federführend vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vorangetrieben wird. Hier bleibt abzuwarten, ob die ressortübergreifende Koordinierung gemeinsamer Vorhaben ab 2026 zu konkreten Ergebnissen führt.

Stärkung der Ortsebene: erster konkreter Schritt

Ein zentrales Thema des Lenkungsausschusses war die Frage, wie die Ortsebene strukturell gestärkt werden kann. Anders als in früheren Sitzungen wurde dies nun nicht mehr abstrakt, sondern konkret hinterlegt. Die GZD soll kurzfristig zusätzliche freie Dienstposten zugunsten der Ortsbehörden abschichten, um die wachsenden Aufgaben in Abfertigung, Kontrolle und Vollzug besser abbilden zu können.

Der Beschluss sieht vor, dass erste Arbeitskapazitäten unmittelbar aus zentralen Bereichen herausgelöst und den Ortsbehörden zugeführt werden. Damit verbunden ist die klare Erwartung, dass weitere Schritte folgen – sowohl beim Zuschnitt organisatorischer Verantwortung als auch bei höherwertigen Funktionen, die bislang überwiegend zentral gebündelt sind.

Der BDZ betrachtet die Vorgehensweise kritisch, da eine Stärkung durch zusätzliche Stellen im Bundeshaushalt erfolgen muss, statt den Personalmangel zwischen der GZD und den Ortsbehörden zu verschieben. Wir werden uns hingegen für eine personelle Stärkung der gesamten Zollverwaltung einsetzen. Entscheidend dabei ist, dass den Ortsbehörden künftig eine stärkere Flexibilisierung des eigenen Ressourceneinsatzes zugestanden wird.

Eine Reform, die vor Ort greifen soll, muss dort auch spürbar unterstützt werden.. Hier wird der BDZ auch 2026 konsequent auf belastbare Zusagen und strukturelle Verbesserungen drängen.

Kommunikation und Sichtbarkeit: Der Zoll muss präsenter werden

Der Ausschuss hat zudem die strategische Bedeutung einer modernen, professionellen Öffentlichkeitsarbeit betont. Einheitliche Kommunikationsstandards, zusätzliche Kapazitäten und ein stärkerer Fokus auf Nachwuchsgewinnung sollen künftig sicherstellen, dass der Zoll seine Rolle als Sicherheits-, Wirtschafts- und Einnahmenbehörde sichtbarer vermittelt. Ab 2026 beginnt auf GZD-Ebene auch der Prozess, ein neues Zoll-Logo zu entwickeln.

Dieser Punkt ist nicht zu unterschätzen: In Zeiten, in denen über Dienstrecht, Beamtenstatus, Digitalisierung und Fachkräftemangel politisch kontrovers diskutiert wird, ist es essenziell, dass der Zoll nicht nur fachlich, sondern auch kommunikativ präsent ist.

Ausblick

Der BDZ wird die weitere Entwicklung von „Zoll 2030“ auch im kommenden Jahr kritisch begleiten und die Beschäftigten fortlaufend informieren. Ab seiner Januar-Ausgabe werden wir im BDZ magazin die Reform aus gewerkschaftlicher Perspektive umfassender darstellen – inklusive eines Ausblicks auf die politischen Konfliktlinien, die 2026 im Reformprozess eine Rolle spielen werden.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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Tel.: +49 30 863247640

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12.06.2025