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Personalversammlung bei der Zollhundeschule Neuendettelsau

Der Personalrat bei der Generalzolldirektion – Zollhundeschule Neuendettelsau richtete am 12. November 2025 unter dessen Vorsitzenden Heiko Roddies (BDZ) seine diesjährige Personalversammlung aus, bei der auch der BDZ-Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen (HPR), Thomas Liebel, teilnahm. Die Generalzolldirektion war durch die Direktionspräsidentin der Direktion IX (BWZ), Dr. Annette Wöhner, vertreten.

Der Personalratsvorsitzende Heiko Roddies (2. v.l.) begrüßte Direktionspräsidentin Dr. Annette Wöhner (3. v. l.) und den BDZ-Vorsitzenden Thomas Liebel (4. v.l.) in Neuendettelsau | Bild: BDZ

Thomas Liebel nutzte die Personalversammlung, um mit den Beschäftigten der Zollhundeschule Neuendettelsau in den direkten Austausch zu treten und die aktuellen gewerkschaftlichen Schwerpunkte des BDZ für die Stärkung des Zollhundewesens zu verdeutlichen. Dabei würdigte er die hohe fachliche Expertise und Einsatzbereitschaft der Zollhundeführer/innen, Zollhundetrainer/innen und Lehrenden an den Zollhundeschulen als unverzichtbaren Bestandteil der operativen Zollarbeit.

In seinem Beitrag ging Liebel unter anderem auf die Zoll-Strategie 2030 und die daraus resultierenden Anforderungen an ein leistungsfähiges Zollhundewesen ein. Zudem informierte er über die anstehende Besoldungsreform im Rahmen der Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation sowie über die durch den HPR beim BMF bewirkte Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Zollhundeführer/innen.

Deutliche Erhöhung der Aufwandsentschädigung jetzt haushaltswirksam

Bereits im Frühjahr hatte der BDZ über die geplante Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Zollhundeführerinnen und -führer berichtet (siehe BDZ News vom 11.03.2025). In den vergangenen Monaten erreichten uns hierzu zahlreiche Rückfragen aus den Dienststellen, ob und wann die Verbesserungen tatsächlich umgesetzt werden. Nun liegt die verbindliche Bestätigung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vor: Mit dem Bundeshaushalt 2025 ist die Erhöhung endgültig haushaltswirksam.

Die Aufwandsentschädigungen steigen damit rückwirkend zum 1. Januar 2025 auf 162 Euro bei Unterbringung des Diensthundes in einer verwaltungseigenen Zwingeranlage sowie 200 Euro bei privater Unterbringung. Ebenso wurde der Pflegezuschuss für ausgemusterte Diensthunde angepasst und beträgt künftig 100 Euro – also 50 Prozent der Aufwandsentschädigung für die private Unterbringung eines aktiven Diensthundes.

Mit dieser haushaltsrechtlichen Umsetzung ist die vom BDZ angestoßene und vom HPR konsequent begleitete Initiative erfolgreich abgeschlossen. Sie stellt ein klares Zeichen der Anerkennung für die Kolleginnen und Kollegen dar, die mit ihren Diensthunden täglich einen hochprofessionellen Beitrag zur Sicherheit leisten.

Positionspapier zur Zukunft des Zollhundewesens in Arbeit

Liebel sagte den Beschäftigten seine Unterstützung für die vom BDZ vorgelegten Forderungen zur Stärkung des Zollhundewesens zu, die insbesondere eine Dienstpostenbündelung A 7 bis A 9m+Z für Zollhundeführer/innen und Zollhundetrainer/innen sowie die Aufwertung der Lehrendenstellen an den Zollhundeschulen in den gehobenen Dienst vorsehen. Diese strukturellen Verbesserungen sind aus Sicht des BDZ zentral, um die Attraktivität des Aufgabenbereichs zu steigern, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten sowie die hohe Qualität der Arbeit der Zollhundeteams langfristig zu sichern.

Auf Basis dieser Forderungen finalisiert der BDZ derzeit ein umfassendes Positionspapier zur Stärkung des Zollhundewesens, das gegenüber dem Bundesministerium der Finanzen und der Generalzolldirektion eingebracht wird. Die Inhalte des Papiers wurden bereits eng mit den Expertinnen und Experten der Zollhundeschule Neuendettelsau abgestimmt und zeigen die breite fachliche Verantwortung im gesamten Einsatzspektrum auf – von der Entwicklung und Evaluation von Ausbildungsstandards bis zur bundesweiten Beratung der Hundeteams. Zugleich werden die notwendigen organisatorischen Modernisierungsschritte benannt, die erforderlich sind, um diesen professionellen Standards dauerhaft gerecht zu werden und sie strukturell abzubilden. Der BDZ wird diese fachlich fundierten und gemeinsam mit der Praxis erarbeiteten Positionen nun gezielt in die Gespräche mit BMF und Generalzolldirektion einbringen.

Nach der Versammlung am 12.11. besuchten die Gäste auch die Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit ihren Hunden im Ausbildungsgelände und konnten direkt mit den Kolleginnen/Kollegen in Kontakt treten:

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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12.06.2025