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Keine Stellenkürzungen beim Zoll – BDZ setzt klare Forderungen für 2026!

Kaum ist der Bundeshaushalt 2025 verabschiedet, steht mit dem Etat für 2026 bereits die nächste große Finanzplanung auf der Agenda. Der BDZ konnte Personaleinsparungen beim Zoll verhindern und bringt sich weiterhin aktiv in die Beratungen ein, um den Personal- und Sachhaushalt der Zollverwaltung nachhaltig zu stärken.

Der Bundeshaushalt 2026 wird voraussichtlich im November beschlossen. | Bild: Canva.com

Für die Zollverwaltung konnten wichtige Zusagen des Bundes gesichert werden. So werden die bestehenden Zulaufvermerke aus den Haushalten 2025 und 2026 vollständig berücksichtigt – insgesamt 1.039 Planstellen für 2025 und 960 Planstellen für 2026. Diese sogenannten Zulaufvermerke sind haushaltsrechtliche Zusagen für künftige Stellenaufwüchse, die jedoch erst mit dem jeweiligen Haushaltsgesetz tatsächlich wirksam werden. Dass sie nun vollständig umgesetzt werden, ist somit kein Automatismus, sondern Ergebnis intensiver gewerkschaftlicher Arbeit und ein klares Signal für die Stärkung der Zollverwaltung. Darüber hinaus werden im Haushaltsentwurf 2026 zusätzliche 500 Planstellen für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geschaffen.

Ebenfalls erfreulich und ein großer BDZ-Erfolg: Die Zollverwaltung ist von der pauschalen Stelleneinsparung ausgenommen, die laut Koalitionsvertrag für die Bundesverwaltung schrittweise umgesetzt wird. Während im Bundeshaushalt 2025 und 2026 pauschale Kürzungen von 0,5 bzw. 2 Prozent vorgesehen sind, gilt diese Maßnahme nicht für die Zollverwaltung – ebenso wie für einen begrenzten Teil des Bundeszentralamts für Steuern im Bereich der Steuerkriminalitätsbekämpfung. Damit folgt die Bundesregierung unserem klaren Appell, den Zoll als Sicherheitsbehörde des Bundes von generellen Personalkürzungen auszunehmen.

Der Bundeshaushalt 2025 wurde am 18. September vom Bundestag beschlossen. Für den Bundeshaushalt 2026 folgt der Ablauf des Haushaltsverfahrens ebenfalls dem klassischen Weg vom Regierungsentwurf über die Beratungen in den Ausschüssen bis zur abschließenden Lesung im Deutschen Bundestag, die derzeit für den 27. November 2025 geplant ist.

Haushalt 2026: BDZ fordert weitere Investitionen in Personal und Ausstattung

Am 6. Oktober 2025 fand das Berichterstattergespräch zum Einzelplan 08 (Bundesministerium der Finanzen) für den Bundeshaushalt 2026 statt. Der BDZ begleitet diesen Prozess mit klaren Forderungen für eine zukunftsfähige und handlungsstarke Zollverwaltung.

Im Mittelpunkt stehen dabei mehrere Schwerpunkte:

  • Zielgerichteter Aufwuchs von Planstellen: Angesichts wachsender Aufgaben in der Bekämpfung von Finanzkriminalität, im E-Commerce, bei der Umsetzung europäischer Vorgaben und der Digitalisierung fordert der BDZ einen maßvollen, aber verlässlichen Aufwuchs über die im Entwurf vorgesehenen 960 Planstellen/Stellen hinaus, der sich aus dem festgestellten Erfüllungsaufwand verschiedenster Fachgesetze und politischer Beschlüsse ableitet. Nur so kann die Zollverwaltung neue gesetzliche Aufgaben übernehmen, ohne die Belastung der Beschäftigten weiter zu erhöhen. Darüber hinaus ist eine Hebung von Planstellen erforderlich, um der zunehmenden Komplexität der Tätigkeiten gerecht zu werden.
  • Investitionen in Sicherheit und Digitalisierung:
    Auch im Sachhaushalt besteht erheblicher Handlungsbedarf. Der BDZ fordert gezielte Investitionen in moderne Kontrolltechnik – etwa in Smart-Seals, Bluetooth-Scanner oder Drohnen – zur Stärkung der Hafensicherheit. Gleichzeitig müssen die IT-Infrastruktur, digitale Zugänge und der Einsatz künstlicher Intelligenz im Zoll weiter ausgebaut werden, um effiziente und medienbruchfreie Prozesse zu ermöglichen.
  • ITZBund als Teil der Sicherheitsarchitektur anerkennen: Als IT-Dienstleister des Bundes ist das ITZBund für die digitale Sicherheit staatlicher Abläufe unverzichtbar. Es betreibt kritische Systeme von Behörden und stellt Abwehrmechanismen gegen Cyberangriffe bereit. Daher sollte das ITZBund ebenfalls von pauschalen Stelleneinsparungen ausgenommen werden. Nur mit ausreichendem Personal, auch zur Übernahme des Nachwuchses, kann das ITZBund seine zentrale Rolle in der digitalen Abwehrfähigkeit des Bundes erfüllen.

Mit diesen Forderungen und Erfolgen begleitet der BDZ die weiteren Haushaltsberatungen eng – sowohl gegenüber dem Bundesfinanzministerium als auch im parlamentarischen Verfahren. Eine ausführlichere Analyse und Bewertung der BDZ-Positionen zum Bundeshaushalt 2026 folgt in der nächsten Ausgabe des BDZ magazin.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

E-Mail: post@bdz.eu

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