Strategie Zoll-2030
BDZ begrüßt umfassende Beschäftigungs- und Standortsicherung. Klärung offener Fragen bleibt erforderlich!
Die geplante Neustrukturierung des Zolls im Rahmen des Projekts "Zoll 2030" schreitet mit den jüngsten Beschlüssen des Lenkungsausschusses weiter voran. Der BDZ begrüßt die vorgesehene sozialverträgliche Umsetzung der strukturellen Neuausrichtung des Zolls, die insbesondere in der 1:1 Übertragung der Behördenlandschaft des Zollfahndungsdienstes im Rahmen des Zusammenschlusses mit den Hauptzollämtern zu den 41 künftig geplanten Zolldirektionen zum Ausdruck kommt. Damit kommt das Projekt einer zentralen Forderung des BDZ nach. Gleichwohl bestehen bei den Zöllnerinnen und Zöllnern eine Vielzahl offener Fragen, die derzeit ein Gefühl von Unsicherheit – gerade im Hinblick auf die Bandbreite der fachlichen Aufgabenerledigung durch den Zoll – erzeugen.
01.10.2025

Kernelemente der Neustrukturierung
- Im Mittelpunkt stehen tiefgreifende strukturelle Veränderungen: So sollen die Generalzolldirektion (GZD) sowie die Ortsbehörden grundlegend neu organisiert werden.
- Die GZD wird dabei künftig in drei große Verantwortungsbereiche (Zölle und Steuern, Sicherheit und Vollzug, zentrale Verwaltung) sowie zwei zusätzliche Solitäreinheiten für Digitalisierung und Bildung gegliedert.
- Auch auf Ortsbehördenebene ist eine weitreichende Neuordnung geplant, bei der u. a. aus den bestehenden acht Zollfahndungsämtern sowie 41 Hauptzollämtern insgesamt 41 neue Zolldirektionen mit unterschiedlichen Aufgabenschwerpunkten in Anlehnung an die fachlichen Aufgabenstränge der GZD gebildet werden.
- Die künftige Behördenlandschaft der Zollämter sowie der geplante Neuzuschnitt der Zuständigkeitsregelungen der künftigen Zolldirektionen wurde bislang ergebnisoffen behandelt.
Unklare Folgen, Unsicherheiten und offene Fragen
Viele konkrete Auswirkungen für die Beschäftigten sind in diesem Stadium des Projekts noch ungeklärt – beispielsweise hinsichtlich der genauen Aufgabenaufteilung der künftigen Zolldirektionen sowie der Generalzolldirektion und deren inneren Abläufen. Das Projekt betont daher erfreulicherweise die Notwendigkeit fortlaufender „transparenter Kommunikation“ und eines umfassenden Changemanagements – ein Hinweis darauf, wie viel an Aufklärungsarbeit noch geleistet werden muss. Der BDZ setzt sich hier für weitere Beteiligungsformate im Interesse der Beschäftigten ein. Demzufolge sind jedoch viele Details, etwa zur Abgrenzung von IT-Kompetenzen, der Doppel- und Stabsstrukturen sowie zur Anbindung der FIU, weiterhin offen oder stehen unter dem Vorbehalt weiterer Prüfungen und Gesetzgebungsverfahren. Auch die Auswirkungen auf Personalsteuerung, ortsübergreifende Aufgaben und die Nähe zu Stakeholdern wie Wirtschaft oder Zusammenarbeitsbehörden des Bundes und der Bundesländer sind noch vage und sorgen derzeit für Skepsis bei den Zollbeschäftigten.
Der BDZ betrachtet beispielsweise die vorgesehene Aufteilung der Kompetenzbereiche „Prüfung und Ermittlung“ der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) als problematisch im Interesse des ganzheitlichen Prüfungsansatzes der betroffenen Kolleginnen und Kollegen. Klar ist für uns auch, dass sich die Prüfungs- und Einsatzunterstützung im Sinne des risikobasierten Ansatzes als untrennbar mit dem Engagement der operativen Bereiche der FKS darstellt. „Wir laufen hier Gefahr, den zwischenzeitlich erreichten hohen Qualitätsstandard und die Motivation der Beschäftigten mit der Brechstange auszuhebeln“, kritisiert BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel.
Ferner muss unter anderem die Bündelung der diversen Kompetenzen im Außenwirtschaftsrecht unter der Prämisse der Rechts- und Fachaufsicht „aus einem Guss“ gegenüber den Hauptzollämtern sowie Zollämtern dringend überdacht werden.
Neue Begrifflichkeiten wie die Bekämpfung von „Kleinkriminalität“ bringen bürokratische Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den Kontrolleinheiten sowie dem Zollfahndungsdienst mit sich – oder wäre es nicht besser und einfacher die bestehenden Kleinfallregelungen den Anforderungen der Zeit entsprechend fortzuentwickeln und die Bereiche mit dringend benötigtem Personal und modernster Einsatztechnik auszustatten?
Keine Experimente zu Lasten der Sozialverträglichkeit
Der BDZ stellt sich gegen sämtliche Initiativen, welche die Sozialverträglichkeit und den damit verbundenen dringenden Erhalt der Standort- und Beschäftigtensicherung aufs Spiel setzen. Wir gehen davon aus, dass die seitens des BDZ bewirkten Zusagen der Leitungsebene des BMF sowie der Generalzolldirektion zur sozialverträglichen Umsetzung der strukturellen Änderungsvorhaben weiterhin Bestand haben. Die Standards der Sozialverträglichkeit umfassen nach unserer Ansicht auch die Berufsperspektiven aller Zöllnerinnen und Zöllner fortzuentwickeln und auszubauen.
Demzufolge lehnt der BDZ jeglichen Vorstoß zur unreflektierten Einrichtung nicht durchdachter „Vollsortimentsbehörden“ und zur Organisation der damit verbundenen diversen Aufgaben des Zolls als sogenannte „Dauerlast“ für künftig alle Behörden, kategorisch ab. „Derartige Forderungen machen uns sprachlos,“ betont BDZ-Bundesvorsitzender Thomas Liebel. „Hier werden fachliche Erfahrungswerte sowie die Beschäftigten- und Standortsicherung zu Lasten der Perspektiven unserer Kolleginnen und Kollegen aufs Spiel gesetzt. Damit droht ein Personalkarussell, auf das wir im Interesse der Beschäftigten bewusst verzichten,“ kritisiert Liebel weiter. Man stelle sich vor, wenn beispielsweise die unter großem und längerem Aufwand zusammengeschlossenen Ahndungs- oder Vollstreckungsstellen sowie Prüfungsdienste nunmehr wieder auf 41 Zolldirektionen aufgedröselt werden. Diese Ansätze verfolgen eine massive und brutale Personalverschiebung!
Die aktuelle Beschlusslage zu „Zoll 2030“ lässt noch viele gewerkschaftlich relevante Fragen unbeantwortet. Die Reform wirft derzeit zahlreiche ungeklärte Fragen auf, die dringend im Hinblick auf das anstehende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der strukturellen Neuausrichtung geklärt werden müssen. Aus Sicht des BDZ bedarf es daher einer intensiven Aufklärung, echter Beteiligung und klarer Perspektiven für alle Betroffenen. Zudem erwarten die Beschäftigten, den Investitionsstau in die Perspektiven des Personals, der Einsatztechnik und der Digitalisierung zu bereinigen sowie eine Fortschreibung bestehender Befugnisse und Kompetenzen – auch zum besseren Schutz unserer Einsatzkräfte. Eine erneute, bloße Organisationsreform genügt nicht den Ansprüchen der Beschäftigten – es muss zu spürbaren Verbesserungen im Dienstalltag kommen. Ferner steht für den BDZ fest, dass diese historisch groß angelegte Strukturreform nur schrittweise in der weiteren Umsetzung erfolgen kann. Dies vor dem Hintergrund des Erhalts von Erfahrungswerten und der nicht verhandelbaren sozialverträglichen Ansprüche unserer Zöllnerinnen und Zöllner.
Der BDZ greift diese ungeklärten Fragen im regelmäßigen Austausch mit den BDZ-geführten Personalvertretungen auf allen Ebenen auf und steht als Garant für Beschäftigten- und Standortsicherung in diesem schnelllebigen. Prozess! Wir werden hierzu weiter berichten.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 863247640
E-Mail: post@bdz.eu
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