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Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Neuer Gesetzentwurf greift BDZ-Forderungen auf, aber große Hürden bleiben

Die Bundesregierung hat mit einem neuen Referentenentwurf vom 7. Juli 2025 einen weiteren Anlauf zur Modernisierung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) unternommen. Der BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft hat, aufbauend auf seiner Kritik am Vorjahresentwurf, auch diese Neufassung in einer detaillierten Stellungnahme bewertet. „Wir begrüßen, dass der überarbeitete Entwurf zahlreiche zentrale Forderungen unserer Gewerkschaft aufgreift und wesentliche Verbesserungen für die Praxis der FKS vorsieht. Gleichzeitig bleiben entscheidende Baustellen bestehen, die für eine wirklich schlagkräftige Schwarzarbeitsbekämpfung noch angegangen werden müssen“, betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel.

Bild: adobe.stock.com | Medienzunft Berlin

Der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition sieht erneut eine Stärkung der FKS vor. Nachdem ein vorheriger Entwurf der sog. Diskontinuität der vergangenen Wahlperiode unterlag, hat die Bundesregierung einen neuen Entwurf vorgelegt:

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (SchwarzArbMoDiG) vom 07. Juli 2025

Der BDZ hat im Rahmen der Verbändeanhörung dazu Stellung genommen:

BDZ-Stellungnahme zum Referentenentwurf des SchwarzARbMoDiG vom 15. Juli 2025

Ein moderner Werkzeugkasten für die FKS

Der überarbeitete Gesetzentwurf ist eine deutliche Reaktion auf unsere langjährigen Forderungen. Wir als BDZ begrüßen ausdrücklich, dass viele unserer Vorschläge für einen praxistauglicheren „Werkzeugkasten“ unserer Kolleginnen und Kollegen bei der FKS nun aufgegriffen wurden. Zu den wichtigsten Verbesserungen, die direkt auf unsere Anregungen zurückgehen, zählen:

  • Erweiterung der Risikobranchen: Der Branchenkatalog in § 2a SchwarzArbG wird um das „Friseur- und Kosmetikgewerbe“ erweitert. Damit sind, wie von uns gefordert, nun auch Barbershops und Nagelstudios erfasst.
  • Verschärfung des Strafrechts: Das Ausstellen von Scheinrechnungen zur Verschleierung von Schwarzarbeit wird zur Straftat mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren heraufgestuft, wenn diese Handlung gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande begangen wird. Die Regelungen wurde zudem, wie von uns angeregt, auf Rechnungen über „Lieferungen“ ausgeweitet und der neue Straftatbestand des § 9 in den Katalog des § 100a StPO (Telekommunikationsüberwachung) aufgenommen.
  • Praxistauglichere „kleine Staatsanwaltschaft“: Die Regelungen zur selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren durch die FKS (§§ 14a-c) wurden deutlich verbessert. Anstatt die Verfahren wie bisher an die Staatsanwaltschaft zu senden, nur damit diese sie nach einer kursorischen Prüfung wieder an die Hauptzollämter zurückgibt, können die Fälle nun direkt bearbeitet werden. Den Wegfall des bisherigen, von den Beschäftigten als mehr als umständlich empfundenen Abgabeverfahrens, soll sowohl eine Entlastung für die Landesjustiz erreichen, als auch die Effektivität der FKS steigern.

Diese und weitere Anpassungen zeigen, dass die fachliche Expertise der Basis Gehör findet. Der BDZ betont jedoch, dass der neue, risikobasierte Ansatz nach dem Grundsatz „Qualität vor Quantität“ für die Kolleginnen und Kollegen rechtssicher ausgestaltet sein muss. Es darf beispielsweise nicht dazu kommen, dass sie bei der Priorisierung von Fällen dem Vorwurf der Strafvereitelung im Amt ausgesetzt werden, weil sie im Rahmen ihres Ermessens einen Hinweis mit geringerem Risiko zurückgestellt haben. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Debatte um die Analyse von Geldwäscheverdachtsmeldungen bei der FIU, wo eine unsichere Rechtslage unfairerweise auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen wurde.

Mehr Wertschätzung für die Beschäftigten bleibt zentral

Trotz dieser wichtigen rechtlichen Verbesserungen greift der Entwurf zu kurz, um die Kernprobleme der Finanzkriminalität zu lösen. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel stellt klar, dass insbesondere die Forderung nach mehr Stellen im gehobenen Dienst eine Frage der Wertschätzung und der amtsangemessenen Besoldung ist. „Unsere Kolleginnen und Kollegen des mittleren Dienstes sind Spitzenkräfte“, so Liebel. Denn in der Realität nehmen sie Tätigkeiten von einer Komplexität wahr, die in anderen Sicherheitsbehörden dem gehobenen Dienst vorbehalten sind. Diese herausragende Leistung muss sich endlich auch in der Bezahlung und den Karriereperspektiven widerspiegeln. In der Zeitschrift WirtschaftsWoche sprach Liebel daher vom Zustand des „Lohndumpings bei der FKS-Truppe“, der dringend beendet werden muss. Nur so könne letztlich sichergestellt werden, dass die FKS genug Nachwuchskräfte erhält und bindet, um den Aufgabenberg auch in den Sachgebieten Ahndung zu bewältigen und die Erwartungen der Gesellschaft nach fairen Bedingungen am Arbeitsmarkt zu erfüllen.

Die vorhandenen Erfahrungswerte unserer Kolleginnen und Kollegen wollen wir mittels durchlässigerer Laufbahnen erhalten und fördern. Für den Bereich des gehobenen Zolldienstes braucht es zudem der haushaltswirksamen Ausschöpfung der Planstellenobergrenzen, um deutliche Perspektiven zu schaffen. Der Ermittlungsanspruch „Qualität vor Quantität“ muss auch bei der Stellenausstattung aller Laufbahnen des Zolls gelten.

Zudem wird auch der beste Gesetzentwurf zur Schwarzarbeitsbekämpfung nicht die erhofften Mehreinnahmen für den Staat generieren, wenn die illegalen Gewinne nicht konsequent abgeschöpft werden können. Die aktuelle Berichterstattung deckt die dramatische Realität auf: Einer aufgedeckten Schadenssumme von 766 Millionen Euro standen 2024 tatsächlich eingezogene Vermögenswerte von nur 47 Millionen Euro gegenüber. Der überarbeitete Entwurf geht von erheblichen Mehreinnahmen infolge der Rechtsänderungen aus, vielen weiteren hundert Millionen zusätzlich ermittelter Schadenssummen bis zum Jahr 2029. Doch wenn die hinterzogenen Beiträge ins Ausland transferiert wurden, sind sie zumeist für den deutschen Staat verloren. Unsere dringlichste Forderung bleibt daher eine echte Beweislastumkehr bei verdächtigen Vermögen, so wie der Koalitionsvertrag dies auch vorsieht.

Wie so oft betont, nützen auch die besten neuen Befugnisse wenig, wenn die technische Realität vor Ort veraltet bleibt. Viele Prozesse laufen noch papiergebunden und im Bereich der digitalen Forensik dauert die Auswertung von Beweismitteln aufgrund maroder IT-Infrastruktur oft Monate. Deshalb muss endlich auch der politische Weile gezeigt werden, neben schärferen Gesetzen in eine gut ausgestattete FKS zu investieren.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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10117 Berlin

Tel.: +49 30 863247640

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