Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit
BDZ informiert über Entwicklung der Höhe der Polizeizulage
Aufgrund vermehrter Anfragen unserer Mitglieder im Rahmen der Antragstellung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage stellt der BDZ weitere Informationen zur zeitlichen Entwicklung der Höhe der Zulage zum Download bereit.
11.01.2024

In den vergangenen Tagen haben uns vermehrt Nachfragen erreicht, die die zeitliche Entwicklung der Höhe der Polizeizulage betreffen. Aus diesem Grund stellen wir heute eine tabellarische Übersicht bereit, die die Entwicklung der Polizeizulage vom aktuellen Zeitpunkt bis zurück in den Zeitraum vor 1990 (West) und ab 1991 (Ost) darstellt. Der Tabelle lassen sich die jeweiligen Beträge in DM bzw. Euro entnehmen:
Die Tabelle ist darüber hinaus dauerhaft in unserem Download-Bereich verfügbar, wo auch der Musterantrag hinterlegt ist.
Im Dezember hatte der BDZ ursprünglich den Musterantrag veröffentlicht, mit dem die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage nach § 69n Beamtenversorgungsgesetz beantragen können. Mitglieder des BDZ haben über diesen elektronisch zur Verfügung gestellten Antrag hinaus die Möglichkeit, sich bezüglich des Erhalts zusammenfassender Ausfüllhinweise und ggf. weiterer Unterstützung beim Ausfüllen direkt an ihren Bezirksverband oder die Bundesgeschäftsstelle zu wenden.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
10117 Berlin
Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633
E-Mail: post@bdz.eu
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