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Vorstellungen zum Dienst- und Laufbahnrecht erörtert

BDZ im Dialog mit Konstantin Kuhle MdB (FDP)

Der Staat muss moderner werden, damit der öffentliche Dienst die Fachkräfte von morgen gewinnt. Im Gespräch mit dem stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion, Konstantin Kuhle MdB, am 12. Oktober 2023 konnte der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel die gewerkschaftlichen Positionen zum Dienst- und Laufbahnrecht des Bundes darlegen.

Thomas Liebel (links) mit Konstantin Kuhle MdB (rechts)

Gesetzliche Regelungen werden komplexer, viele Bürger/innen und Unternehmen klagen weiterhin über Bürokratie. Auch innerhalb der Zollverwaltung, die täglich im direkten Kontakt mit Wirtschaftsbeteiligten steht, lassen diese Entwicklungen den Tätigkeitsbereich der Beschäftigten anspruchsvoller werden. Häufig zieht dies Digitalisierungsvorhaben mit sich, so beispielsweise die Geschäftsprozessoptimierung in den Sachgebieten B oder die Modernisierung der IT-Verfahren im Verbrauchsteuerbereich. Der BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel betonte daher gegenüber dem FDP-Abgeordneten Konstantin Kuhle die Wichtigkeit, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen und zu halten, um Bürokratie möglichst gering zu halten und weiterhin die Einnahmen des Staates zu sichern. Vor diesem Hintergrund kritisierte Liebel auch die im Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2024 vorgesehenen Kürzungen bei der IT-Ausstattung der Zollverwaltung, mit denen an der falschen Stelle gespart werden würde. 

Bund darf im Wettbewerb mit Bundesländern nicht zurückfallen 

Beide Gesprächspartner waren sich darin einig, dass die Nachwuchsgewinnung innerhalb der Bundesfinanz- und Bundeszollverwaltung voraussetze, dass die Existenz des Fachkräftemangels im Behördenbereich nicht länger geleugnet wird. Liebel schilderte die Erfahrungen des BDZ mit entsprechenden Stellen aus dem Innenressort, denen aus Sicht des BDZ die Dringlichkeit des Themas nicht hinreichend bewusst ist. Das Bundesministerium des Innern würde die vom BDZ geforderte Durchlässigkeit der Beamtenlaufbahnen für den mittleren und gehobenen Dienst nicht angehen wollen, u.a. weil ein klarer politische Auftrag fehle. Ein für Anfang nächstes Jahr vorgesehener Referentenentwurf zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung klammert nach Auffassung des BDZ die nötige Laufbahndurchlässigkeit aus und sieht ferner auch keinen Abbau praktischer Hürden bei der Nutzung bestehender Aufstiegsverfahren vor. Liebel unterstrich, dass das Thema nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden dürfe und warnte, dass der Bund drohe, bei der Fachkräftegewinnung hinter den Bundesländern zurückzufallen. Denn diese hätten häufig bereits viel weitergehende Regelungen in ihrem Laufbahnrecht enthalten, die ein berufliches Fortkommen losgelöst von den starren Laufbahnsystemen ermöglichen.  

Moderne Verwaltung auch Anliegen der FDP 

Konstantin Kuhle äußerte Verständnis für die Positionen des BDZ vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Attraktivitätssteigerung des öffentlichen Dienstes. Auch die FDP hielte es für einen sinnvollen Ansatz, Einstellungsvoraussetzungen und Tätigkeitsfelder innerhalb der Verwaltung flexibler zu handhaben, damit praktische Berufserfahrung mehr als bisher berücksichtigt werden könne. In einer modern aufgestellten Verwaltung müsse es sich für die Beschäftigten zudem lohnen, besondere Leistungen zu erbringen oder sich zu spezialisieren. Herr Kuhle zeigte sich sehr interessiert an konkreten Anregungen des BDZ, diese Zielsetzungen auch im Wege künftiger Änderungen von Bundesgesetzen im Besoldungs-, Dienst- oder Laufbahnrecht zu verfolgen.  

Der BDZ dankt Konstantin Kuhle, der sich viel Zeit für ein ausführliches Gespräch nahm. Unsere Büros werden weiter im Kontakt bleiben. 

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