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Verfassungskonforme Besoldung

BDZ erwartet überfällige Initiativen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser

Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat für den Fall eines Wahlsiegs in Hessen als Ministerpräsidentin angekündigt, die Besoldung der dortigen Beamtinnen und Beamten verfassungskonform zu gestalten und deren Arbeitszeit abzusenken. Entsprechende Reformen auf Bundesebene lassen jedoch auf sich warten. Der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel stellt sich hinter die Kritik von dbb Chef Silberbach.

Foto: stock.adobe.com | naftizin

Der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach hat die Ankündigung der Bundesinnenministerin zum Anlass genommen, entsprechende Reformen für die Beamtinnen und Beamten auf Bundesebene anzumahnen. „Wir vermissen die politische Dynamik der Bundesinnenministerin bei der Umsetzung des Versprechens der Reduzierung der Wochenarbeitszeit und amtsangemessenen Alimentation der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten“, betont BDZ Bundesvorsitzender Thomas Liebel und stellt sich hinter die Kritik von Ulrich Silberbach.

Bis heute warten die Bundesbeamt/-innen auf eine der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht werdende Besoldungsreform, mit der die amtsangemessene Alimentation von Beatinnen und Beamten mit kinderreichen Familien sowie der vom BVerfG geforderte Mindestabstand der Besoldung zur Grundsicherung von 15 Prozent sichergestellt wird.

Berechnungsgrundlagen müssen wegen Bürgergeld-Erhöhung angepasst werden!

Anfang des Jahres hatte Bundesinnenministerin Faeser mit dem Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsangemessenheitsgesetzes (BBVAngG) einen Anlauf zur Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation gemacht. Dieses Gesetzesvorhaben wurde jedoch im Hinblick auf das Bundesbesoldungs und -versorgungsanpassungsgesetz 2023/2024 (BBVAnpÄndG 2023/2024), mit dem das Tarifergebnis vom 22. April 2023 auf die Bundesbeamtinnen und -beamten übertragen werden soll, zunächst zurückgestellt.

Während das BBVAngG auf Eis liegt, findet eine deutliche Veränderung der dem Entwurf zugrundeliegenden Parameter statt. Insbesondere die vorgesehene deutliche Erhöhung des Bürgergelds zum 1. Januar 2024 wird eine Aktualisierung der Berechnungsparameter erforderlich machen. Der Entwurf von Anfang 2023 ist damit bereits jetzt veraltet und muss nachgebessert werden. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass weitere Sozialreformen wie die Kindergrundsicherung sowie steigende Immobilienpreise und Mieten die Berechnungsgrundlagen verändern werden und die Beamtenbesoldung vor sich hertreiben.

Ferner fehlt der Bundesinnenministerin offensichtlich die Erkenntnis des akuten Fachkräftemangels, da der BDZ bislang keinerlei Bestrebungen aus dem BMI für ein flexibleres Dienstrecht zur Durchlässigkeit der Laufbahnen der Bundesbeamten/innen und weitergehende Reformen vernimmt. Es bestehen viele Handlungserfordernisse zur Verbesserung der Rahmenbedingungen des Berufsbeamtentums auf Bundesebene, die durch den fehlenden Willen zu politischen Initiativen drohen, die Attraktivität der Bundesverwaltungen als Arbeitgeber weiter zu gefährden.

 

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