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Neues „Bundesfinanzkriminalamt“ darf nicht zu Lasten der Zollverwaltung gehen

Das Vorhaben zur Errichtung des neuen Bundesamts zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) geht mit der Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf in die heiße Phase. Auch der BDZ hat eine Stellungnahme abgegeben und seine Position öffentlichkeitswirksam in der WELT AM SONNTAG verdeutlicht.

Obwohl wir die Zielrichtung des Projektes unterstützen, muss den Verantwortlichen klar sein: Doppelstrukturen, die dem Zoll nur Aufwand und Kosten verursachen, sind mit uns nicht zu machen.

Bild: © jirsak | Getty Images, Fotolia | Erwin Wodicka

Gegenüber der WELT AM SONNTAG warnte der BDZ Bundesvorsitzende Thomas Liebel vor einer Fortführung des „Kompetenzgerangel der Behörden mit Doppelarbeit und Informationsverlusten“, falls das vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgelegte Konzept nicht verändert wird. Denn ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens, sog. administrative Vermögensermittlungen, wurden, offenbar aufgrund Bedenken des Bundesjustizministeriums, aus dem vorgesehenen Instrumentenkoffer der neuen Behörde bereits wieder gestrichen. Eine frühere Fassung des Gesetzentwurfs sah innerhalb des BBF ein „Ermittlungszentrum Vermögensverschleierung“ vor, das die Herkunft hoher verdächtiger Vermögen bereits im Vorfeld von strafrechtlichen Ermittlungen aufklären sollte. Diese Form der Vermögensermittlung und –abschöpfung per Verwaltungsverfahren wäre ganz im Sinne des vom BMF viel gepriesenen „follow the money“-Ansatzes aber dringend notwendig gewesen. Denn sie ist schlichtweg das schärfste Schwert im Kampf gegen Geldwäsche.

Unsere ausführliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit dem die BBF errichtet werden soll, ist hier verfügbar:

Zoll stellt schon heute die Infrastruktur

Wie dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist, soll das nun angekündigte „Ermittlungszentrum Geldwäsche“ in dem BBF rund 160 Ermittler/-innen erhalten. Trotz großer Beschäftigtenzahl für die Gesamtbehörde lässt diese doch relativ geringe Zahl im Ermittlungsbereich vermuten, dass hierfür in der Praxis oft auf Ortsbehörden zurückgegriffen werden soll. Dabei sieht auch das neue Gesetz keine entsprechende Aufstockung der Sachgebiete C, E und F der Hauptzollämter oder der Zollfahndungsämter vor. Letzterer soll Einsatz- und Ermittlungsunterstützung für das BBF leisten.

Für den BDZ stellt sich die Frage, ob bei dieser organisatorischen Grundsatzentscheidung auch daran gedacht wurde, was dies langfristig für die benötigte Infrastruktur bedeutet. Denn wie allgemein bekannt ist, bestehen bei Raumbedarf, IT-Ausstattung, Dienst-Kfz alles andere als Überkapazitäten, die problemlos für andere Verwaltungsbereiche zur Verfügung gestellt werden könnten. Wie dem BDZ bekannt wurde, ist im Rahmen der Erstausstattung der neuen Super-Behörde bereits geplant, eine zweistellige Anzahl an Fahrzeugen zur Abgabe an das BBF bereitzustellen. Ebenfalls soll eine dreistellige Anzahl von Vollzugskräften des Zolls infolge einer beabsichtigten Änderung des Zollverwaltungsgesetzes zur Sicherung der Liegenschaften der Bundesfinanzbehörden zum Einsatz kommen. Dies ist angesichts drastischer Kürzungen der Titel für Dienst-Kfz, Bewaffnung und Schutzausrüstung im Sachhaushalt der Zollverwaltung (wir berichteten) keine gute Entwicklung.

Mehrbelastung auch für Aus- und Fortbildung

Eine neue Bundesoberbehörde zu gründen erfordert nicht nur finanzielle Mittel, sondern auch qualifiziertes Personal. Dies schließt Lehrpersonal mit ein, das beispielsweise für das geplante Kompetenzzentrum Aus- und Fortbildung im BBF und den eigens geplanten fachspezifischen Vorbereitungsdienst – eine Änderung der Bundeslaufbahnverordnung ist vorgesehen – eingestellt werden muss. Bereits heute zeigen sich innerhalb der Zollverwaltung große Probleme, in ausreichendem Maße geeignetes Personal für Lehraufgaben zu gewinnen und zu halten. Die zusätzliche Schulung von BBF-Mitarbeitenden an Angeboten der Bildungs- und Wissenschaftszentren sowie der geplanten Einsatztrainingszentren wird hier weitere Ressourcen binden.

BBF darf personelle Engpässe nicht verschärfen

In einigen Fällen kann es notwendig sein, neue Behörden einzurichten, um den sich ändernden Herausforderungen gerecht zu werden. Diese Notwendigkeit sehen wir auch beim BBF, wo Kompetenzen richtigerweise auf Bundesebene gebündelt werden. Allerdings darf der Aufbau nicht auf Kosten anderer Teile der Verwaltung erfolgen. Insbesondere darf der Personalhaushalt der übrigen Zollverwaltung nicht angetastet werden. Denn dies könnte zu einer Unterbesetzung oder Überlastung bestimmter Sachgebiete führen. Der BDZ wird dahingehend kritisch auf die Entscheidungsträger/-innen einwirken und weiter berichten.

 
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