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Trotz Einschnitten setzt der Haushalt 2023 positive Entwicklung für den Zoll fort

Bundesfinanzminister Lindner leitet die Rückkehr zur Schuldenregel des Grundgesetzes ein, was pauschale Einsparungen für alle Teile der öffentlichen Verwaltung bedeutet. Auch der Zoll ist hiervon nicht ausgenommen. Nichtsdestotrotz konnte der BDZ die positive Planstellenentwicklung und weitere wichtige Posten durch Gespräche mit Haushältern durchsetzen.

Im Jahr 2023 wird der Bund rund 476 Milliarden Euro an Ausgaben stemmen. Für den Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (Einzelplan 08) sind 9,67 Milliarden Euro vorgesehen, ein leichter Anstieg gegenüber den ursprünglichen Planungen. Ein Großteil davon ist auf Mehrbedarfe für die Umsetzung des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes II zurückzuführen. Weitere Steigerungen ergeben sich aus der geplanten Aufnahme der IBAN in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank, wodurch sich für das Bundeszentralamt für Steuern und das ITZ Bund jeweils zusätzliche Mittelzuflüsse ergeben. Eine wichtige Verpflichtungsermächtigung im Bereich der Zollverwaltung konnte mit 1,3 Milliarden Euro als verbindliche Refinanzierungszusage für die Baukosten der 11 Einsatztrainingszentren ab 2027 erreicht werden. Hierfür hatte sich der BDZ mit Nachdruck eingesetzt.

Bei der Zollverwaltung kann mit 1.500 zusätzlichen Planstellen an den bisherigen Aufwärtstrend angeknüpft werden. Davon entfallen 716 Planstellen auf die allgemeine Stärkung der Zollverwaltung, 473 Planstellen auf den Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit und 75 Planstellen auf die Stärkung der FIU. Außerdem werden über 200 Stellen im Rahmen von Planstellentausch und Hebungen aufgewertet. Infolge der Initiativen des BDZ wurde in der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses beschlossen, 91 Planstellen für den Aufbau der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion vorzusehen. Für das ITZ Bund, das insgesamt um 386 Planstellen aufgestockt wird, konnten in der Bereinigungssitzung ebenfalls 17 Planstellen zur Stärkung der Zollfachverfahren erreicht werden. Auch für das Bundeszentralamt für Steuern wurden 16 zusätzliche Planstellen aufgrund des Übergangs von Infrastrukturaufgaben vom Bundesverwaltungsamt festgeschrieben.

Haushaltsgesetz sieht Fahrradförderung für Bundesbeschäftigte vor

Als erfreuliche Neureglung wird mit dem Haushaltsgesetz 2023 erstmals auch die Fahrradförderung eingeführt. Den obersten Bundesbehörden wird dadurch ermöglicht, gegenüber Beschäftigten und Auszubildenden alternativ zum Jobticket nun auch Zuschüsse für den Erwerb (Kauf, Miete oder Leasing) eines Fahrrads zu leisten. E-Bikes sind selbstverständlich mit inkludiert. Die verwaltungsmäßige Umsetzung der Fahrradförderung für Bundesbeschäftigte wird der BDZ eng begleiten.

BDZ kritisiert pauschale Stelleneinsparung

Das Haushaltsgesetz berücksichtigt eine pauschale Stelleneinsparung in Höhe von 1,5 Prozent aller im Haushalt ausgebrachten Planstellen und Stellen. Der BDZ konnte in seinen politischen Abstimmungsgesprächen erreichen, dass bestimmte Bereiche des Zolls (Planstellen beim Zollfahndungsdienst, beim Zollkriminalamt, bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, bei den übrigen Kontrolleinheiten der Hauptzollämter, den Grenzzollämtern sowie die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie für die Sanktionsdurchsetzung bei der Generalzolldirektion) und das gesamte ITZBund von dieser Stelleneinsparung ausgenommen sind. Beim BMF wirkt sich die pauschale Stelleneinsparung in Höhe von 1,6 Prozent aus.

Die pauschale Stelleneinsparung zeigt bereits ihre ersten negativen Auswirkungen auf den Personalhaushalt des Zolls. So werden die Einstellungszahlen von Nachwuchskräften für das Kalenderjahr 2023 für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst auf 703 Arbeitskräfte und für den mittleren nichttechnischen Zolldienst auf 1.300 AK reduziert und liegen damit deutlich unter der Anzahl der diesjährigen Einstellungsermächtigungen. Der BDZ kalkuliert ferner mit jährlich rund 320 Planstellen beim Zoll, die dem Diktat der pauschalen Stelleneinsparung zum Opfer fallen werden. „In Zeiten der Aufgabenzuwächse und des demografischen Wandels sind Stelleneinsparungen nicht nur konfus, sondern inakzeptabel,“ kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Wir werden uns daher weiter dafür einsetzen, dass der gesamte Zoll sowie das Bundeszentralamt für Steuern von den pauschalen Stelleneinsparungen ausgenommen werden.

Weiterhin fehlt es an überfälligen Investitionen für zusätzliche Stellen im Bereich der Kontrolleinheiten und des Zollfahndungsdienstes, der Digitalisierung und der Abgabenerhebung bei Zollämtern und den Fachsachgebieten. „Wir erwarten im Laufe der Legislaturperiode weitere Aufgabenzuwächse für die Bundesfinanzverwaltung. Es kann dabei nicht angehen, dass insbesondere der Zoll den zu erwartenden Mehraufwand aus seinen eigenen Mitteln ausgleicht. Diese Vorgehensweise reißt neue Lücken und schwächt die Aufgabenwahrnehmung in Gänze,“ bemängelt der stellv. BDZ Bundesvorsitzende und Vorsitzende des Hauptpersonalrats, Thomas Liebel.

Wir bleiben fortlaufend mit den verantwortlichen Politikern/innen im Austausch und werden über die weiteren Entwicklungen berichten.

Hier finden Sie unsere diesbezüglichen Nachrichten zu den Gesprächen mit Haushaltsstaatssekretär Werner Gatzer und den Haushaltsberichterstattern der jeweiligen Bundestagsfraktionen:

Dr. Inge Gräßle (CDU) am 10.11.2022

Sven-Christian Kindler (B90/Grüne) am 21.09.2022

Dr. Thorsten Rudolph (SPD) am 21.09.2022

Christoph Meyer (FDP) am 13.07.2022

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