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Erfolg des BDZ: Polizeizulage soll wieder ruhegehaltfähig werden

Seit langem fordert der BDZ die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, um den langfristigen Belastungen im Zollvollzugsdienst auch im Ruhestand Rechnung zu tragen. Diese langjährige Forderung soll nun umgesetzt werden. Mit einem dem BDZ in der Entwurfsfassung vorliegenden Gesetz plant die Ampelkoalition die Polizeizulage wieder als Teil der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zu berücksichtigen. Nach dem Gesetzentwurf werden sich die künftigen Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in vollzugspolizeilichen geprägten Bereichen der Zollverwaltung um bis zu 160 Euro erhöhen. Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfänger/innen, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind.

Die Polizeizulage war von 1990 bis 1998 ruhegehaltfähig. Mit dem Versorgungsreformgesetz 1998 wurde u.a. die Ruhegehaltfähigkeit von Stellenzulagen grundsätzlich aufgehoben. Unter Berücksichtigung entsprechender Übergangsregelungen für zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versorgungsreformgesetzes 1998 vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Soldatinnen und Soldaten endete die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage beim Bund mit Ablauf des Jahres 2007, für Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen der Besoldungsgruppen A 1 bis A 9 mit Ablauf des Jahres 2010.

Der BDZ setzte sich nachhaltig in politischen Gesprächen sowie in gemeinsamem Initiativen mit dem dbb und der Partnergewerkschaft Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage ein.

Die Ampel-Koalition einigte sich in ihrem Koalitionsvertrag vom 7. Dezember 2021 bezogen auf die Bundespolizei auf die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage, ohne auf die Zollverwaltung Bezug zu nehmen.

Im Rahmen der dbb Jahrestagung am 10. Januar 2022 stellte die neue Bundesinnenministerin Nancy Faeser die Wiederherstellung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage als Anerkennung für die besonderen Belastungen wie z.B. Konfrontation mit Gewalt und Schichtdienst in Aussicht.

Der BDZ hat sich auf der Basis des Koalitionsvertrages dafür eingesetzt, dass auch die Zöllnerinnen und Zöllner im Vollzugsdienst bei einer Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage mit einbezogen werden. Der BDZ begrüßt daher grundsätzlich den vorliegenden Gesetzentwurf, mit dem dieser Forderung entsprochen wird. Zu Detailregelungen des Entwurfs wird der BDZ im Rahmen des Beteiligungsverfahrens Stellung nehmen.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes zeigte sich zufrieden, dass die jahrelangen Initiativen des BDZ erfolgreich waren: „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die physische und verbale Gewalt gegen Zöllnerinnen und Zöllner insbesondere in den Kontrolleinheiten Jahr für Jahr zunimmt die und die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage gefordert, um den enormen Belastungen der Vollzugskräfte Rechnung zu tragen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun ein wichtiger Schritt zur Umsetzung unserer Forderungen gemacht.“

Sobald der Gesetzentwurf das Parlament erreicht, werden wir über die Detailregelungen berichten. Insgesamt bedarf es im Rahmen der Fortschreibung des Gesetzentwurfs auch einer personellen Stärkung derjenigen Bereiche, die für besoldungs- und versorgungsrechtliche Umsetzung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage für mehr als 56.000 Bedienstete zuständig sein werden: die Service-Center der Generalzolldirektion. Wir werden weiter berichten.

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