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Konstruktives Auftaktgespräch zwischen Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Florian Toncar (MdB) und Thomas Liebel (Vorsitzender Hauptpersonalrat beim BMF und stellv. BDZ Bundesvorsitzender)

Am 24. Januar 2022 erfolgte ein erster Austausch zwischen dem Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesfinanzministerium, Dr. Florian Toncar (MdB) sowie dem Vorsitzenden des Hauptpersonalrats beim BMF und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden, Thomas Liebel in Berlin. PSt Dr. Toncar unterstützt Bundesfinanzminister Christian Lindner bei der Erfüllung seiner Regierungsaufgaben insbesondere bei Angelegenheiten des Bundeshaushalts, der Finanzmarkt- und Europapolitik. Dies leistet PSt Dr. Florian Toncar zugleich als Mitglied des Deutschen Bundestags, dem er von 2005 bis 2013 und wieder seit 2017 mit der Wahrnehmung verschiedenster Mandate innerhalb der FDP-Bundestagsfraktion angehört.

Im Hinblick auf das derzeit laufende parlamentarische Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2022 warb Thomas Liebel beim parlamentarischen Haushaltsstaatssekretär Dr. Forian Toncar für die Berücksichtigung der Planstellenzuläufe nach bestehenden Haushaltsvermerken, um an der personellen Stärkung der Zollverwaltung weiter festzuhalten. Eine darüberhinausgehende personelle Aufstockung erfordert die Umsetzung der Ziele der neuen Bundesregierung. Dazu zählt: den Zoll moderner und digitaler aufzustellen sowie die Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Geldwäsche effizienter zu verfolgen. Zudem gilt es, die Einnahmenerhebung von EU- und Bundeshaushalt sicherzustellen. PSt Dr. Toncar sagte seine Unterstützung bei der Stärkung der gesamten Bundesfinanzverwaltung mit ihren Kompetenzen zu. Dies gilt es auch bei der Digitalisierung des Arbeitsplatzes und weiterer Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, z. B. der Umsetzung von Einsatztrainingszentren.

PSt Dr. Toncar unterstrich im weiteren Gesprächsverlauf, dass sich die neue Bundesregierung ausdrücklich zur bestehenden Struktur des öffentlichen Dienstes bekenne. Dieses Bekenntnis betreffe Tarifbeschäftigte und das Berufsbeamtentum – mit insbesondere der Beibehaltung der eigenständigen Krankheits- und Altersvorsorge – gleichermaßen. Beide Gesprächspartner vereinbarten, an einem regelmäßigen Austausch festzuhalten.

 

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