COVID-19-Pandemie
BDZ fordert dienstliches Impfangebot für Beschäftigte des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung!
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz ergeben sich auch zahlreiche Änderungen im Arbeitsalltag für alle Beschäftigten der Bundesfinanzverwaltung. Unter anderem enthält die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes diverse Regelungen für das Betreten von Arbeitsstätten, die darauf abzielen, die rasante und besorgniserregende Entwicklung des Infektionsgeschehens einzudämmen.
25.11.2021

Aufgrund der gesetzlich verschärften Infektionsschutzmaßnahmen und des Erfordernisses von Auffrischungsimpfungen (Booster) fordert der BDZ die verantwortlichen EntscheidungsträgerInnen zu einer schnellstmöglichen und flächendeckenden Umsetzung eines dienstlichen Impfangebots für alle Beschäftigten des Zolls und der übrigen Behörden der Bundesfinanzverwaltung auf. „Es kann nicht angehen, dass die Dienststellen bei der Organisation der Auffrischungen der Corona-Schutzimpfung im Stich gelassen werden und bislang keine zentrale Lösung in Sichtweite ist“, kritisiert BDZ Bundesvorsitzender Dieter Dewes. „Ziel muss es sein, dass sich die Auffrischung der Corona-Schutzimpfung vergleichbar der Grippe-Schutzimpfung dauerhaft im Portfolio des Dienstherrn als Angebot für impffähige Beschäftigte wiederfindet“, so Dewes weiter. Dieser Beitrag zum Gesundheitsschutz muss alternativlos im Rahmen der vertraglichen Abwicklung des zuständigen Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums (BMI) mit arbeitsmedizinischen Dienstleistern berücksichtigt werden.
Der BDZ- geführte HPR, hatte während eines persönlichen Abstimmungsgesprächs mit dem amtierenden Bundesfinanzminister und Vizekanzler, Olaf Scholz, im Sommer dieses Jahres eine Zusage des Ministers zur Bereitstellung dienstlicher Impfangebote gegen das Coronavirus SARSCoV-2 und damit auch für Auffrischungsimpfungen (Booster) bewirkt. Dieses gilt es umzusetzen. Denn nur wer über einen vollständigen Impfschutz verfügt, schützt sich, die Familie und Freunde, Kolleginnen und Kollegen sowie alle Mitmenschen vor der Ansteckung durch das SARS-CoV2- Virus. Mit der Beauftragung des Beschaffungsamtes des BMI, Impfangebote zur Auffrischung der Corona-Schutzimpfung für die Bundesbeschäftigten zu realisieren, wurde der erste Schritt getan, jetzt gilt es, die Impfangebote den Beschäftigten schnellstmöglich zu unterbreiten.
Über die Kontaktgruppe Corona, sollen die örtlichen Krisenstäbe weitere Informationen zu den Impfangeboten erhalten, sobald diese bekannt werden. Bis es zu einem dienstlichen Impfangebot kommt, empfiehlt der BDZ, alle Möglichkeiten des Erhalts von Auffrischungsimpfungen auszuschöpfen (z. B. bei Impfzentren oder HausärztInnen).
Lassen Sie sich zu Ihrem eigenen Schutz sowie dem Schutz Ihrer Mitmenschen impfen und bleiben Sie gesund! Der BDZ handelt im Interesse unserer Kolleginnen und Kollegen und wird zu gegebener Zeit weiter informieren.
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft
Friedrichstraße 169
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Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633
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