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Zwischenprüfungen

Forderung von BDZ und BDZ Jugend nach Corona-Schutzmaßnahmen erfüllt

BDZ und BDZ Jugend hatten für die Durchführung der anstehenden Zwischenprüfungen im mittleren und gehobenen Zolldienst erhöhte Corona-Schutzmaßnahmen gefordert. Aus diesem Grund hatten der BDZ – geführte Bezirkspersonalrat bei der Generalzolldirektion und die BDZ – geführte Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung das Konzept der Direktion IX, wonach die eine Hälfte der Anwärter*innen die Klausuren disloziert an den Ausbildungshauptzollämtern und die andere Hälfte zentral an den Standorten des BWZ hätte schreiben sollen, abgelehnt.

Als Alternativen verblieben nur die Möglichkeiten, die Klausuren vollständig dezentral bei den Hauptzollämtern unter Anmietung externer Räume oder die Klausuren als so genannte Kofferklausuren zu schreiben. Dabei favorisierten BDZ und BDZ Jugend die Kofferklausuren, da diese von zuhause geschrieben werden und damit dem Infektionsschutz am besten Rechnung getragen werden kann.

Nach Gesprächen des BPR-Vorsitzenden und stellv. BDZ Bundesvorsitzenden, Christian Beisch, mit Vertretern der Verwaltung hat die Direktion IX am 22. Januar 2021 die Durchführung der Zwischenprüfung im mittleren und gehobenen Dienst als Kofferklausuren beim BMF beantragt. Dieses hat umgehend am 22. Januar 2021 einen entsprechenden Erlass herausgegeben. Nun ist es amtlich, BDZ und BDZ Jugend haben sich mit ihrer Forderung durchgesetzt: Die Zwischenprüfung wird in beiden Laufbahnen als Kofferklausur geschrieben. Aus unserer Sicht, die einzig richtige Entscheidung.

Wir wünschen allen Kolleg*innen viel Erfolg!

 

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