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Coronavirus-Impfverordnung

Die festgelegte Reihenfolge berücksichtigt BDZ-Initiative!

Mit dem Inkrafttreten der Coronavirus-Impfverordnung am 15. Dezember 2020 wurde nunmehr festgelegt, welche Personen im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 haben.

Der BDZ hatte sich bereits während der Vorabstimmungen zur Coronavirus-Impfverordnung mit einer Initiative an die Entscheidungsträger(innen) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) hinsichtlich einer Priorisierungsentscheidung im Interesse unserer Kolleg(innen) gewandt – wir berichteten.

Dem BDZ ist bewusst, dass derartige Priorisierungsentscheidungen ethisch wie rechtlich elementare Fragen berühren. Ohnehin hat jede Person das Recht, das Angebot einer priorisierten Versorgung mit einem Impfstoff abzulehnen.

Unsere Initiative konnte nunmehr folgende Priorisierungsentscheidung im Interesse unserer Kolleg(innen) bewirken:

Danach werden Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere u. a. beim Zoll, einer Schutzimpfung mit erhöhter Priorität zugeordnet, vgl. § 4 Nummer 3 Coronavirus-Impfverordnung. Dabei gilt immer das Prinzip der Freiwilligkeit. Gleichwohl ist vorerst weiterhin von einer Knappheit an COVID-19-Impfstoffen auszugehen. Dieser Umstand macht eine Klärung erforderlich, welche Personen beim Zoll eine besonders relevante Position innehaben. Die Personalräte des BDZ stehen zur weiteren Abstimmung dieser Frage in engem Austausch mit der Kontaktgruppe Corona der Generalzolldirektion.

Erste Ansätze wurden zwischenzeitlich festgelegt. Demzufolge wurden anhand der Anzahl der potentiell zu impfenden Beschäftigten diverse Bereiche festgelegt, denen prioritär zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs eine Schutzimpfung anzubieten ist. Hierzu zählen die reibungslose Abwicklung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs, insbesondere der Warenabfertigung, die Einnahmensicherung, die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Abteilung „Zahlungsverkehr und Rechnungswesen des Bundes“ sowie alle relevanten Aufgaben des Zolls als Sicherheitsbehörde und Strafverfolgungsbehörde.

Auch die Auswirkungen des Brexits auf den Zoll wurden eingehend betrachtet und sollen entsprechend der hohen Priorität berücksichtigt werden. Insbesondere die Beschäftigten der operativen Bereiche des Zolls, die bundesweit eingesetzt und häufigen Kontakten ausgesetzt sind, soll ein prioritärer Zugang zur Schutzimpfung eingeräumt werden, sofern dies von den betroffenen Beschäftigten gewünscht wird. Weiterhin sind Beschäftigte vorrangig zu berücksichtigen, die aufgrund häufiger Außenkontakte einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, unabhängig davon, ob diese operativ tätig sind.

Welchen Beschäftigten beim Zoll eine Impfung unter erhöhter Priorität angeboten werden kann, hängt mithin davon ab, im welchen Umfang der Zollverwaltung Impfdosen zugeteilt werden. Auch ist die Frage der Durchführung der Impfungen noch zu klären und ob Wechselwirkungen zur Impfstrategie der Länder bestehen. Wir werden diesen Prozess weiterhin eng im Interesse unserer Kolleg(innen) begleiten und zu gegebener Zeit über die Ergebnisse berichten.

Bleiben Sie gesund!

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

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