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Digitalfunk in der Zollverwaltung

Wie steht es um die Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks beim Zoll?

Der BDZ berichtete zuletzt im HPR KOMPAKT -Ausgabe März 2020 über den aktuellen Stand zur Umsetzung des Konzepts zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung. Mit dem Entwurf des Haushaltsgesetzes für den Bundeshaushalt 2021 ergeben sich nunmehr wesentliche Weichenstellungen zur Einführung des Digitalfunks in der Zollverwaltung. In dem Entwurf sind die Haushaltsmittel für die Unterbringung der Digitalfunkzentrale (DFZ) des Hauptzollamtes Regensburg in Wernberg-Köblitz und für die Errichtung der DFZ in Görlitz eingestellt. Danach liegt die Schlussfolgerung nahe, dass bei der Evaluierung des Digitalfunkkonzeptes neben der DFZ Stralsund nur noch weitere zwei DFZ-Standorte vorgesehen werden sollen.

Eine strukturelle Neuausrichtung des Digitalfunks muss jedoch nach Auffassung des BDZ gewährleisten, dass einerseits die fachlich gebotene Einsatzunterstützung der Vollzugskräfte des Zolls sichergestellt bleibt und andererseits die im Feinkonzept Strukturentwicklung Zoll 2007 politisch festgelegten Standorte Kleve und Lörrach nicht infrage gestellt werden. Sofern bauliche Hindernisse an diesen Standorten die Errichtung der geplanten zwei DFZen weiter verzögern würden, muss ein Fortbestand dieser beiden Standorte in einer anderen Organisationsform (zentrale Stellen) in Betracht gezogen werden. Eine konzeptionelle Ergänzung um einen Standort eines Lage- und Informationsdienstes (LID) als eine weitere zentrale Stelle ist fachlich sinnvoll.

Nach Auffassung des BDZ ist in dem vorgesehenen Anschlusskonzept aus organisatorischer und fachlicher Sicht eine ausreichende Einsatzunterstützung der DFZen und der operativen Ebene durch eine Beibehaltung der digitalen Kontaktstellen an See- sowie an Flughäfen unerlässlich. Gerade diese Kontaktstellen verfügen über detaillierte Kenntnisse der jeweiligen örtlichen Verhältnisse und des Kräftemanagements, aus denen ein optimaler Nutzen für die Aufgabenerledigung abgeschöpft werden kann. Des Weiteren ist der Personalbedarf der Sachgebiete C um den Bedarf der zentralen Stellen und der digitalen Kontaktstellen zu erhöhen.

Zusätzlich fordert der BDZ für die personalwirtschaftliche Umsetzung des Digitalfunkkonzeptes ein belastbares Personalrahmenkonzept unter Einbindung der Personalvertretungen.

Dienstvereinbarung zum Geoinformationssystem (GIS)

Ungeachtet des Anpassungskonzepts ist konzeptionell vorgesehen, dass zwischen der zuständigen Behörde und deren Personalvertretung eine Dienstvereinbarung (DV) getroffen wird, die insbesondere die Erhebung, Übertragung, Nutzung und Speicherung von Positionsdaten von Beschäftigten und Einsatzmitteln im Einsatzmanagementsystem regelt. Eine entsprechende Diesntvereinbarung wird zurzeit von der GZD erarbeitet. Als zuständige Personalvertretung ist der BDZ-geführte BPR durch die GZD zu beteiligen. Diese DV soll für alle Beschäftigten, die den Digitalfunk innerhalb der Zollverwaltung nutzen, ungeachtet ihres dienst- oder arbeitsrechtlichen Status im Bereich der Zollverwaltung, Anwendung finden.

Wir werden weiter berichten.

 

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