top

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Denzlinger Straße 22, 79108 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
HZA Dortmund Semerteichstr. 47-49, 44141 Dortmund
+49 231 95719001 E-Mail
Einkommensrunde 2020

Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich angestoßen

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat am 27. Oktober 2020 einen Eilgesetzentwurf für eine einmalige Sonderzahlung an Beamtinnen und Beamte des Bundes vorgelegt. Damit wird eine Zusage aus der Tarifeinigung umgesetzt.

dbb Fachvorstand Beamtenpolitik Schäfer, Dewes

Am 25. Oktober 2020 hatten sich die Arbeitgeber und die Gewerkschaften in der Einkommensrunde auf den Tarifvertrag „Corona-Sonderzahlung 2020“ geeinigt. Dieser sieht Sonderzahlungen in Höhe von 600 Euro für die untersten Entgeltgruppen, 400 Euro für mittlere Entgeltgruppen sowie 300 Euro für obere Entgeltgruppen vor.

Die Bundesregierung, vertreten durch den Bundesminister des Innern, hat bereits einen Eilgesetzentwurf zur Gewährung einer einmaligen Sonderzahlung an Besoldungsberechtigte des Bundes vorgelegt. Der Gesetzentwurf überträgt die einmalige Corona-Sonderzahlung auf den Beamtenbereich bis einschließlich der Besoldungsordnung A 15.

Demnach bekommen Beamtinnen und Beamte eine Corona-Sonderzahlung in folgender Höhe:

  • Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 600 Euro.
  • Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 400 Euro
  • Besoldungsgruppen A 13 bis A 15 300 Euro

Der Gesetzentwurf soll noch Anfang November vom Bundeskabinett beschlossen werden, um eine rechtzeitige Auszahlung der steuerfreien Sonderzahlung an die Besoldungsberechtigten zu ermöglichen.

Der BDZ Bundesvorsitzende Dieter Dewes begrüßte den Eilgesetzentwurf: „Der Umsetzung der Corona-Sonderzahlung für den Beamtenbereich sind wir mit dem Gesetzentwurf einen erheblichen Schritt nähergekommen. Bundesinnenminister hat Wort gehalten und alles getan, um die von dbb und BDZ eingeforderte Zahlbarmachung noch im Jahre 2020 zu ermöglichen. Die Einkommensrunde ist für uns jedoch erst beendet, wenn eine vollständige Übertragung des Volumens des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte erfolgt ist und hierbei insbesondere die zentralen Linearanpassungen für die Jahre 2021 und 2022 in einem eigenständigen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz erfasst sind.“

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

dbb vorteilswelt aktuell

Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen…

12.06.2025