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Zoll zukunftsfähig gestalten

BDZ im Gespräch mit Zollstaatssekretär Dr. Rolf Bösinger (BMF)!

Wo sieht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Zoll im Jahr 2030? Welche Herausforderungen kommen auf die Zöllner(innen) bis dahin zu? Welche Perspektiven und beruflichen Rahmenbedingungen erwarten die Beschäftigten in der komplexer werdenden Arbeitswelt? Diese und weitere Fragen eines zukunftsfähigen Laufbahnrechts, amtsangemessener Besoldung und moderner Rahmenbedingungen erörterten der BDZ Bundesvorsitzende, Dieter Dewes und der stellv. BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel, zusammen mit Dr. Rolf Bösinger (Staatssekretär beim Bundesministerium der Finanzen) am 1. Oktober 2020 in Berlin.

Der Zoll wird bis zum Jahr 2030 auf rund 50.000 Beschäftigte anwachsen. Dafür müssen jetzt die richtigen Weichen bei den Aus- und Fortbildungskapazitäten gestellt werden. Seit den letzten Gesprächen zwischen dem BDZ und der politischen Leitungsebene des BMF konnte die Errichtung eines vierten Ausbildungsstandorts zur Ausbildung von mehr als 300 Nachwuchskräften des mittleren Dienstes vereinbart werden. Der Ausbildungsstandort wird derzeit in der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt erkundet – wir berichteten. Die Errichtung eines zweiten Hochschulstandortes zur Ausbildung von Nachwuchskräften des gehobenen Dienstes wird derzeit ebenfalls geprüft. Aber auch die praktische Ausbildung der Anwärter(innen) bei den Ortsbehörden darf nicht zu kurz kommen und erfordert entsprechende Konzepte für eine adäquate Ausbildung sowie ausreichende Ausbildungsbeamt(innen).

Perspektiven schaffen!

Bundesvorsitzender Dieter Dewes nahm die Gelegenheit wahr und machte bei Zollstaatssekretär Dr. Bösinger (BMF) auf die Vorstellungen des BDZ zur Umsetzung echter Berufsperspektiven für die Zöllner(innen) aufmerksam. Der BDZ sieht den Zoll nicht nur im personellen Wachstum gerechtfertigt, es muss daneben auch auf die Umstände qualitativ anspruchsvoller gewordener Aufgaben reagiert werden. Dazu gehören unweigerlich durchlässigere Laufbahnsysteme und ein Dienstpostenbewertungsverzeichnis mit einer aufgabengerechteren Dienstpostenbündelung – angebracht sind hier:

  • eine Dienstpostenbündelung der Ämter der Besoldungsgruppen A 7 bis A 9m im mittleren Dienst sowie
  • eine flächendeckende Ausbringung der Dienstpostenbündelung der Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 im gehobenen Dienst.

 Dewes warb zudem für eine Anhebung des Eingangsamtes im gehobenen Zolldienst auf Besoldungsgruppe A 10, um letztendlich die erfolgreichen Verhandlungen des BDZ zur Anhebung des Eingangsamtes im mittleren Dienst auf BesGr A 7 auch in der Laufbahn des gehobenen Dienstes fortzusetzen.

Auch die flächendeckende Stärkung des Zolls schafft perspektivische Entwicklungsmöglichkeiten für die Zöllner(innen). Zusätzliche Aufgaben und letztendlich das dafür notwendige Personal müssen in der Fläche und bundesweit zum Einsatz kommen. Die Überhitzung einzelner Regionen mit zöllnerischen Aufgaben ist nicht zielführend. Was mit der Stärkung der Aus- und Fortbildungskapazitäten zielführend begonnen wurde, muss sich bei weiteren Aufgabenzuwächsen (wie z. B. der Bekämpfung der Geldwäsche oder der Finanzkontrolle Schwarzarbeit) fortsetzen. Nicht zuletzt eröffnet die Digitalisierung weitere Möglichkeiten des ortsunabhängigen Arbeitens. Daher verständigten sich Dr. Bösinger und die Vertreter des BDZ auf nachhaltigere Investitionen in der Informationstechnik. Dazu zählt auch die überfällige Auslieferung der Smartphones innerhalb der Zollverwaltung. Wir werden zu gegebener Zeit weiter berichten.

 

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