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Einkommensrunde 2020

Arbeitgeber setzen ihre Blockadehaltung fort

In der zweiten Verhandlungsrunde der diesjährigen Einkommensrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen am 19./20. September 2020 in Potsdam haben die kommunalen Arbeitgeber ihre Blockadehaltung fortgesetzt. Auch in dieser Verhandlungsrunde legten die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Bund kein Angebot vor. BDZ und dbb werden in den nächsten Wochen mit bundesweiten Aktionen Druck gegen die Blockadehaltung der Arbeitgeber machen und sich dafür einsetzen, dass in der Abschlussrunde am 22./23. Oktober 2020 doch noch eine Einigung zustande kommt.

Adelheid Tegeler

Arbeitgeber sehen keinen finanziellen Spielraum

Die Arbeitgeberseite blieb auch in dieser Verhandlungsrunde bei ihrer Haltung, dass die enormen finanziellen Belastungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie keinen Spielraum für die gewerkschaftlichen Forderungen lassen und forderten erneut einen Tarifabschluss mit äußerst geringem Umfang und extrem langer Laufzeit.

Streitpunkt Arbeitsvorgänge

Die Arbeitgeberseite besteht weiterhin darauf, das Thema „Arbeitsvorgang“ in der Eingruppierung neu zu regeln. Dies lehnen dbb und BDZ ab und fordern, die zugunsten der Arbeitnehmer ergangene arbeitsgerichtliche Rechtsprechung umzusetzen.

Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren auf Beschäftigte in der Justizverwaltung bezogenen Urteilen festgestellt, dass verschiedene Einzeltätigkeiten zu einem großen Arbeitsvorgang zusammenzufassen sind, der dann der Eingruppierung zugrunde zu legen ist. Dies führt bei den betroffenen Beschäftigten zu einer Eingruppierung in einer höheren Entgeltgruppe.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hat die BAG Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 6. Januar 2020 hinsichtlich Tarifbeschäftigter des Innendiensts des Sachgebiets G der Hauptzollämter berücksichtigt und erkannte im Ergebnis einen Anspruch auf Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a an. Der BDZ forderte auf dieser Grundlage eine bundesweite Arbeitsplatzbewertung in den Sachgebieten G. Das Bundesinnenministerium (BMI) hat demgegenüber mit Rundschreiben vom 17. Juli die Auffassung vertreten, dass die BAG Rechtsprechung zur Bildung von einheitlichen Arbeitsvorgängen über den Willen der Tarifvertragsparteien hinausgeht und der Rechtsweg auszuschöpfen ist.

Druck auf Arbeitgeber durch bundesweite Aktionen erhöhen

Auch im Rahmen der zweiten Verhandlungsrunde war der BDZ erneut vor Ort. Adelheid Tegeler als Mitglied der Bundestarifkommission nahm an den Verhandlungen teil. Vertreter*innen des BDZ Bezirksverbands Berlin-Brandenburg zeigten mit weiteren Vertreter*innen von dbb Gewerkschaften im Rahmen der Corona-Regeln am Verhandlungsort in Potsdam Präsenz und verliehen den Forderungen von dbb und BDZ Nachdruck.

BDZ und dbb werden bis zur nächsten Verhandlungsrunde am 22./23. Oktober 2020 den Druck erhöhen. Am 24. September 2020 wird eine Demonstration in Berlin stattfinden. Darüber hinaus werden BDZ und dbb bundesweit zahlreiche Aktionen unter Corona-gerechten Bedingungen durchführen. Wir fordern unsere Mitglieder auf, für unsere berechtigten Forderungen zu kämpfen und sich an den Aktionen vor Ort zu beteiligen.

Zum Bericht in der Tagesschau vom 19. September 2020, 12:00 Uhr (ab 5:53):

https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/ts-39183.html

 

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