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Eilmeldung

BMF greift BDZ Forderungen für Corona-Schutzmaßnahmen bei Laufbahnprüfung auf!

Wie bereits in den letzten Wochen regelmäßig berichtet, haben sich der BDZ und seine gewerkschaftliche Jugendorganisation (BDZ Jugend) mit eindeutigen Forderungen zu den Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen 2020 positioniert und an das BMF gewandt. Seit heute steht fest, dass das Bundesministerium der Finanzen die Forderungen des BDZ aufgegriffen hat.

So werden für die Durchführung der diesjährigen Laufbahnprüfungen folgende Regelung durch das BMF getroffen:

  1. Die mündliche Abschlussprüfung 2020 im mittleren Dienst und im gehobenen Dienst muss mit Hilfe geeigneter digitaler Kommunikationsmittel als Online-Prüfung organisiert werden, soweit dies technisch und organisatorisch möglich ist. Sollte die Durchführung der mündlichen Prüfung als Online-Prüfung aus technischen Gründen ausgeschlossen werden, kann einmalig auf die Durchführung der mündlichen Prüfung verzichtet werden.
  2. Die schriftliche Abschlussprüfung im mittleren Dienst kann in diesem Jahr dezentral erfolgen.
  3. Die Leistungstests H II und die schriftliche Abschlussprüfung im gehobenen Dienst sollen im Sitzland der HS Bund – NRW – geschrieben werden.

Die BDZ geführten Interessenvertretungen (BPR, GPR und BJAV) werden die Umsetzung der getroffenen Vorgaben begleiten und sich vor Ort für die Berücksichtigung der Corona-Schutzmaßnahmen bei der Durchführung der Laufbahnprüfungen einsetzen.

Eine digitale Durchführung der mündlichen Laufbahnprüfungen ist aus Sicht des BDZ unter den aktuellen Bedingungen schwer realisierbar. Entscheidend ist, dass alle Beteiligten (sowohl Nachwuchskräfte als auch Lehrende) schnellstmöglich eine Entscheidung dahingehend erhalten, ob und ggf. wie die mündlichen Laufbahnprüfungen stattfinden werden. Die verantwortlichen Stellen der GZD sind dazu aufgefordert schnellstmöglich eine entsprechende Entscheidung zu treffen.

Der BDZ hat sich bereits entschieden: Ein Verzicht der mündlichen Laufbahnprüfungen ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände unumgänglich.

Besonders bei den schriftlichen Abschlussprüfungen des gehobenen Dienstes muss weitergehend Sorge dafür getragen werden, dass die Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Das hochschulrechtliche Territorialprinzip macht es nicht möglich dezentrale Prüfungen außerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen auszurichten. Es gilt daher jetzt vorzubereiten, dass die Prüfungen möglichst auch an anderen Zollliegenschaften in NRW abgelegt werden können.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

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12.06.2025