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Mecklenburg-Vorpommern führt Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte ein

Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 11.03.2020 die Einführung der polizeilichen Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte beschlossen. Damit wurde auf Initiative des BDZ die Eilzuständigkeit in nunmehr 12 Bundesländern durchgesetzt.

Lorenz Caffier (Innenminister von Mecklenburg-Vorpommer, CDU), Sandro Kappe (stellvertretender Vorsitzender des BDZ-Bezirksverbands Nord) im Gespräch zur Einführung der Eilzuständigkeit in Mecklenburg- Vorpommern

Am 11.3.2020 stimmte die große Koalition (SPD und CDU) mit großer Mehrheit für das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze (Drucksache 7/3694). Das neu gefasste Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V) verankert in § 9 die Eilkompetenz für Zollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung. Mit Verkündung des Gesetzes und Veröffentlichung im Gesetzblatt Mecklenburg-Vorpommern wird die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbeamte damit wirksam.

Der BDZ setzt sich seit Jahren für eine bundesweite Einführung der Eilzuständigkeit ein. Da eine einheitliche bundesgesetzliche Regelung aufgrund der Gesetzgebungskompetenz der Länder jedoch nicht möglich ist, verfolgt der BDZ dieses Ziel, indem er auf die Einführung der Eilzuständigkeit in den einzelnen Bundesländern drängt. Die polizeiliche Gefahrenabwehr ist nach der grundgesetzlichen Zuständigkeitsordnung eine Aufgabe der einzelnen Bundesländer. Diese können über landesgesetzliche Regelungen der Zollverwaltung eine entsprechende Eilzuständigkeit übertragen.

Bislang hatten durch federführende Verhandlungen des BDZ insgesamt elf Bundesländer die polizeiliche Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Mit Mecklenburg-Vorpommern kommt nun das 12. Bundesland hinzu.

BDZ wählen: auf die Zukunft zählen!

Der BDZ wird seine erfolgreiche Strategie einer schrittweisen Verwirklichung der bundesweiten Eilzuständigkeit weiter fortsetzen. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits die Einführung der Eilzuständigkeit zugesagt und ein entsprechendes Gesetzgebungsvorhaben auf den Weg gebracht. Die Vertreter des BDZ stehen zudem im ständigen Austausch mit den politischen Verantwortlichen der Bundesländer Berlin, Bremen und Thüringen. Wir sind die alleinige Zollgewerkschaft, die federführend mit den 16 Länderparlamenten zur Einführung der Eilzuständigkeit verhandelt und über die erfolgreichen Ergebnisse berichtet. Lassen Sie sich von gewerkschaftlichen Trittbrettfahrern nicht in die Irre führen. Der BDZ verhandelt und berichtet fortlaufend im Interesse aller Kolleginnen und Kollegen des Zolls und nicht nur alle 4 Jahre für kurze Zeit vor der Personalratswahl.

 

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

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Tel.: +49 30 40816600
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