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BDZ warnt vor Stagnation der Berufsperspektiven!

Derzeit können sich interessierte Beschäftigte des mittleren Zolldienstes für die Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung nach § 38 BLV bewerben. Das praxisorientierte Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst soll somit zum zweiten Mal in Folge ausgerichtet werden. Bereits seit wenigen Monaten nehmen etwa 70 Beamte/innen des mittleren Zolldienstes an dem fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt des diesjährigen Aufstiegsverfahrens nach § 38 BLV teil. Auffällig ist, dass die Höchstgrenze der Teilnehmerzahl für die fachspezifische Qualifizierung auch im nächsten Jahr auf 70 Teilnehmer/innen begrenzt ist. Gleichwohl wurden seitens der Generalzolldirektion und der Ortsbehörden ein Bedarf von über 168 Dienstposten für interessierte Beschäftigte des mittleren Zolldienstes an der fachspezifischen Qualifizierung veröffentlicht. Mehr Dienstposten, mehr Aufstiegsmöglichkeiten – das könnte die erfreuliche und logische Konsequenz sein. Die eingeschränkten Aus- und Fortbildungskapazitäten lassen jedoch erneut nur 70 Leistungsträger/innen des mittleren Zolldienstes zur Teilnahme an der fachspezifischen Qualifizierung zu. Der BDZ bemängelt seit Jahren die unzureichenden Aus- und Fortbildungskapazitäten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Generalzolldirektion, die offensichtlich auch die beruflichen Fortkommensmöglichkeiten einschränken. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes kritisiert diesen Zustand vor den jüngsten Entwicklungen der Aufstiegsmöglichkeiten in anderen Bundesbehörden scharf. Außerdem fehlt es nach wie vor an einer vergleichbaren Regelung für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst.

„Unzureichende Investitionen in die personellen und räumlichen Aus- und Fortbildungskapazitäten des Zolls der vergangenen Jahre können als Begründung für reduzierte Aufstiegsmöglichkeiten nicht akzeptiert werden“, betont BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der BDZ fordert angesichts der enormen Personalfehlbestände im gehobenen Dienst sowie der weiteren Aufgaben- und Stellenentwicklung des Zolls eine deutliche Erhöhung der Teilnehmeranzahl von interessierten Beschäftigten des mittleren Zolldienstes an der fachspezifischen Qualifizierung. Zum Vergleich: Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) beabsichtigt in den nächsten Jahren etwa 2.000 leistungsstarke Bundespolizisten des mittleren Dienstes in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zu überführen. Hingegen ist die begrenzte Teilnehmerzahl von 70 Zöllnern/innen an dem praxisorientierten Aufstiegsverfahren nach § 38 BLV für das anstehende Kalenderjahr deutlich überschaubar. Die begrenzten Aufstiegsmöglichkeiten werden einer personalstarken Flächenverwaltung wie der Zollverwaltung nicht gerecht.

Laufbahnrechtliche Reformen sind überfällig!

Es ist mehr als offensichtlich, dass die bisherigen Aufstiegsmodelle den fachlichen Anforderungen der Zollbediensteten im Hinblick auf die zahlenmäßig sehr begrenzte Zulassung von Aufstiegsbeamten/innen nicht mehr gerecht werden. Zur nachhaltigen Stärkung der Berufsperspektiven von Bundesbeamten/innen fordert der BDZ ein moderneres und flexibleres Laufbahnrecht. Hierzu zählt die verbesserte Durchlässigkeit der Laufbahnen, die Aufstiegschancen von Bundesbeamten/innen bis in das zweite Beförderungsamt der nächsthöheren Laufbahn ermöglicht und laufbahnrechtlich vorgesehen wird.

Darüber hinaus fordert der BDZ eine laufbahnrechtliche Ausweitung der fachspezifischen Qualifizierung für den Aufstieg von Beschäftigten des gehobenen Dienstes in den höheren Dienst. Somit könnte berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten – auch unter dem Gesichtspunkt der besseren Vereinbarung von Beruf und Familie – die Teilnahme an einem vergleichbaren, praxisorientierten Aufstiegsmodell ermöglicht werden.

Die fachspezifische Qualifizierung – ein Erfolg des BDZ!­

Das Aufstiegsmodell der fachspezifischen Qualifizierung entspricht einer modifizierten Form des vormaligen Praxisaufstiegs, der im Rahmen einer Übergangsregelung bis Ende 2015 fortgeführt wurde. Das für Dienstrecht federführende Bundesinnenministerium (BMI) plante zum damaligen Zeitpunkt den ersatzlosen Wegfall der praxisorientierten Aufstiegsformate im Bundeslaufbahnrecht. Durch massiven gewerkschaftlichen Druck von Vertretern des BDZ und dbb konnte das BMI im Rahmen diverser Beteiligungsgespräche hinsichtlich der dauerhaften Fortführung eines im Wesentlichen dem früheren Praxisaufstieg entsprechendes Aufstiegsverfahren vom mittleren in den gehobenen Dienst überzeugt werden: die sogenannte fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV. Zur Umsetzung der fachspezifischen Qualifizierung machte der BDZ bereits 2015 deutlich, dass diese nicht auf eine Spitzenförderung einzelner Beamter/innen beschränkt werden darf. Vielmehr bedarf es einer breit angelegten Verbesserung der Berufsperspektiven der Zöllnerinnen und Zöllner und damit deutlich mehr Aufstiegsmöglichkeiten als derzeit vorgesehen werden.

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