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Aus- und Fortbildung in der Zollverwaltung

BDZ erzielt Erfolg für bessere Berufsperspektiven von Hauptamtlich Lehrenden!

Die Aus- und Fortbildungskapazitäten der Bundesfinanzverwaltung sind weiterhin deutlich angespannt. Zum 1. August 2019 erhöhen sich die Einstellungszahlen des Zolls auf etwa insgesamt 2.000 Nachwuchskräfte. Die auf Rekordniveau gestiegenen Einstellungsermächtigungen sind aufgrund der demografischen Entwicklung, vergangener Stelleneinsparungen und der komplexeren Aufgabenzuwächse des Zolls mehr als notwendig. Für eine qualitätsvolle Ausbildung der Nachwuchskräfte bedarf es jedoch dringender und überfälliger Investitionen in die räumlichen sowie personellen Aus- und Fortbildungseinheiten des Zolls.

Der BDZ hatte bei diversen Gesprächen mit Bundestagsabgeordneten und Spitzenvertretern der Bundesfinanzverwaltung die nach wie vor erheblichen Engpässe im Aus- und Fortbildungswesen kritisiert. Hierbei kommt insbesondere den hohen Fehlbeständen an Hauptamtlich Lehrenden eine besondere Bedeutung zu – etwa ein Drittel der Stellen an Hauptamtlich Lehrenden der Generalzolldirektion – Direktion IX (Bildungs- und Wissenschaftszentrum) sind derzeit nicht besetzt. Der BDZ konnte nunmehr über eine gewerkschaftspolitische Eingabe bei Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger (Bundesministerium der Finanzen) verbesserte Berufsperspektiven für Hauptamtlich Lehrende erzielen. Danach wird auf Initiative des BDZ für die Lehrenden anstelle der üblichen Dienstpostenbündelung von Besoldungsgruppe A 9g/A 11 eine gebündelte Bewertung der Dienstposten von Besoldungsgruppe A 10/A 12 vorgesehen. Das zugehörige Regelwerk – die Dienstpostenbewertung der Zollverwaltung (DpBZoll) soll noch im laufenden Jahr den Personalvertretungen mit einem entsprechenden Änderungsvorschlag zur Stellungnahme übersandt werden.

Staatssekretär Dr. Bösinger folgt damit einem Vorschlag des BDZ für eine nachhaltigere Personalgewinnung von Lehrenden für die Generalzolldirektion. Denn es ist unstrittig, dass die gestiegene Abwanderung von Lehrenden u. a. darauf zurückzuführen ist, dass diese im Bereich der Lehre keine Beförderung nach Besoldungsgruppe A 12 erreichen können. Zudem entspricht die derzeitige Dienstpostenbündelung A 9g/A 11 nicht dem gestiegenen Anforderungsprofil der Lehrtätigkeit. Mit einer Dienstpostenbündelung von Besoldungsgruppe A 10 bis Besoldungsgruppe A 12 konnte vom BDZ eine attraktivitätssteigernde Maßnahme für echte Berufsperspektiven der Lehrenden sowie zur Gewinnung neuer Personalzugänge erfolgreich erzielt werden.

Der BDZ hat seine Initiative für eine perspektivische Dienstpostenbündelung gegenüber dem Leitungsbereich des BMF nicht ausschließlich auf den Bereich der Lehre begrenzt. Hierzu zählen insbesondere komplexe Aufgaben des mittleren Zolldienstes, die ohnehin nahezu ausschließlich vergleichbare Tätigkeiten des gehobenen Zolldienstes entsprechen (z. B. Finanzkontrolle Schwarzarbeit). Nicht unberücksichtigt bleiben dürfen auch eine Vielzahl besonderer Tätigkeitsschwerpunkte innerhalb der Zollverwaltung, deren Dienstpostenbewertung nicht mehr aufgabengerecht erscheint – wie beispielsweise in den IT-Einheiten des Zolls oder dem Zollfahndungsdienst mit seinen Observationseinheiten. Das BMF ist jedoch vorerst nicht gewollt, weitere Abweichungen von den üblichen Dienstpostenbündelungen (BesGr A 9g/A 11 bzw. A 6m/A 8) zuzulassen. Die Umsetzung einer aufgabengerechteren Dienstpostenbünde-lung für Lehrende bestätigt jedoch die nachdrücklichen Verhandlungen des BDZ und bedarf perspektivisch der Einbeziehung weiterer Organisationseinheiten. Laufbahnrechtlich bedarf es ohnehin einer durchlässigeren Öffnung der einzelnen Laufbahnen innerhalb der Bundesverwaltungen und folglich einer Anpassung des Bundeslaufbahnrechts.

  

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