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Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung

In die Diskussion bzgl. der Förderung von Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung ist in jüngster Vergangenheit deutlich Bewegung gekommen. Grundsteinlegung für eine entsprechende Initiative war zuletzt die Personalrätekonferenz des BDZ im Oktober 2018 in Kassel, bei der Verwaltungsvertreter und BDZ-Funktionsträger gemeinsam u.a. die Herausforderungen zur Förderung des Tarifbereichs erörterten. Im Ergebnis wurde als gemeinsames Ziel zwischen der Leitung der Generalzolldirektion (GZD), Präsidentin Hercher, sowie des BDZ festgehalten, gezielte und nachhaltige Förderungsaktionen für Tarifbeschäftigte wohlwollend zu prüfen.

In der Folge – und als Auftrag aus der Personalrätekonferenz des BDZ – nahmen die beiden stellvertretenden BDZ Bundesvorsitzenden, Adelheid Tegeler und Thomas Liebel erste Verhandlungen mit der Generalzolldirektion, Direktion I, auf. Hierbei stand für beide Seiten niemals die Frage im Raum ob, sondern wie man Tarifbeschäftigte gezielt fördern kann.

Die konstruktiven und von beiderseitigem Respekt geprägten Gespräche haben sich offenbar ausgezahlt. Auf Betreiben des BDZ plant die Generalzolldirektion entsprechende Förderungsmöglichkeiten von Tarifbeschäftigten innerhalb der Zollverwaltung wohlwollend auszuschöpfen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Verhandlungen zwar auf Ebene der GZD – bei deren Dienststellen die Mehrheit der Tarifbeschäftigten der Zollverwaltung tätig sind – stattgefunden haben, die Förderungsmöglichkeiten jedoch für die Gesamtheit der Zollverwaltung – und damit auch für die Ortsbehörden – Anwendung finden werden.

Im Einzelnen stehen folgende Förderungsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • Gesonderte – mindestens zweimal jährliche – interne Stellenausschreibungen von Arbeitsplätzen nur für Tarifbeschäftigte (Teil III Ziffer 2 ARZV)
  • Ausschöpfung der Möglichkeiten zur Übertragung höherwertiger Aufgaben auf dem bestehenden Arbeitsplatz
  • Inanspruchnahme des Diplom-Fernstudiengangs „Verwaltungsmanagement“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl
  • Anwendung der Bestenförderung über leistungsbezogenen Stufenaufstieg (§ 17 TVöD)

Die beispielsweise bei Auswahlentscheidungen im Bereich des BDZ-geführten Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion gewonnenen Erkenntnisse bei vorausgegangenen gemischten Ausschreibungen (Beamte und Tarif) sowie die bislang eher zurückhaltende Förderung von Tarifbeschäftigten zeigen, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Bei der Umsetzung der noch zu verfügenden „Förderungsaktion für Tarifbeschäftigte“ setzt der BDZ eine enge Einbindung der jeweils zuständigen Personalvertretungen aller Ebenen voraus.

Sachverstand, gepaart mit vertrauensvoller Zusammenarbeit, hat sich ausgezahlt und stellt im Ergebnis – einmal mehr – die Handlungsfähigkeit der Verdi-geführten Tarifgruppe im Hauptpersonalrat beim Bundesministerium der Finanzen in Frage.

Der BDZ wird über die weitere Umsetzung der Förderung von Tarifbeschäftigten weiter berichten.

  

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