top

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Denzlinger Straße 22, 79108 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
HZA Dortmund Semerteichstr. 47-49, 44141 Dortmund
+49 231 95719001 E-Mail
Steigerung der Attraktivität des mittleren Dienstes

Minister hält Zusage!

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte dem Vorsitzenden des BDZ und des Hauptpersonalrates, Dieter Dewes, Verbesserungen bezüglich der Attraktivität des mittleren nichttechnischen Zolldienstes zugesagt. Nunmehr hat der Minister den BDZ nach der Bereinigungssitzung zum Haushaltsentwurf 2019 darüber informiert, dass das BMF u.a. zwei konkrete Maßnahmen mit dieser Zielsetzung plant. Zum einen soll eine Anhebung des Eingangsamtes im nichttechnischen Dienst auf Besoldungsgruppe A7 erfolgen. Zum anderen sollen die derzeit schlechten Beförderungsaussichten nach A9m+Z durch eine Anhebung des Anteils der Beförderungsämter in Besoldungsgruppe A9 auf 50% verbessert werden. Das hierfür notwendige Gesetz wird derzeit im Bundesinnenministerium (BMI) erarbeitet.

Scholz, Dewes

Anhebung des Eingangsamts

Nach Verabschiedung des Gesetzes können das Eingangsamt auf A 7 festgelegt und im Rahmen des Haushalts die hierfür erforderlichen planstellenmäßigen Voraussetzungen geschaffen werden. Es bleibt abzuwarten, zu welchem Zeitpunkt die ersten Anwärter unter diesen Voraussetzungen eingestellt werden.

Sobald die Anhebung des Eingangsamts greift, ist davon auszugehen, dass die Beförderung der Bestandsbeschäftigten von A 6 nach A 7 im Erlassweg erfolgen wird.

Erhöhung der Obergrenzen A9m/A9m+Z

Die Beförderungsaussichten nach A9m+Z werden derzeit durch die gesetzliche Obergrenze nach dem Bundesbesoldungsgesetz von 40% beschränkt. Um die erforderliche Basis für die Gewährung der Amtszulage nach A9m+Z, die auf 12% (30% der Obergrenze der Besoldungsgruppe A9m von 40%) gedeckelt ist, zu verbreitern, hatte der BDZ mehrfach eine Erhöhung der Obergrenze auf 50% angemahnt. Diese Forderung des BDZ soll nunmehr umgesetzt werden.

Dieter Dewes begrüßt, dass die in den intensiven Gesprächen mit dem Minister erreichten Zusagen nunmehr auch tatsächlich umgesetzt werden. Zuletzt hatte er den Forderungen in einer gemeinschaftlichen Besprechung des Hauptpersonalrats mit dem Minister nochmals Ausdruck verliehen. „Damit hat sich der nachhaltige Einsatz des BDZ gelohnt.“. Dewes bedankte sich ausdrücklich bei den Staatssekretären Dr. Bösinger und Gatzer, die sowohl in den Haushaltsberatungen als auch bei der Einbringung in den Gesetzentwurf ihren Beitrag geleistet haben.

Zu der Ausnutzung von Planstellen in den Spitzenämtern des gD werden wir in Kürze berichten. Ebenso bleibt es bei der Forderung des BDZ, das Eingangsamt im gehobenen Dienst nach A 10 zu heben.

  

Kommentieren Sie diesen Artikel im BDZ Blog   

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

dbb vorteilswelt aktuell

Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen…

12.06.2025