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Bundesbesoldungs- und -Versorgungsanpassungsgesetz

Besoldung und Versorgung sollen noch im Sommer angepasst werden

Das Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018 - 2019 - 2020, mit dem das Volumen des aktuellen Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst aus April 2018 zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen werden soll, liegt in der Entwurfsfassung vor. Am 20. Juni 2018 fand das Beteiligungsgespräch zu dem Entwurf statt, an dem für den dbb der Zweite Vorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik, Friedhelm Schäfer und der BDZ-Bundesvorsitzende und Sprecher der Bundesbeamtengewerkschaften, Dieter Dewes teilnahmen.

BDZ Bundesvorsitzender und Sprecher der Budesbeamtengewerkschaften Dewes, Staatssekretär Dr. Teichmann,
Zweiter Vorsitzender und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb Friedhelm Schäfer

Der Entwurf sieht vor, dass die Besoldung und Versorgung der Bundesbeamten in drei Schritten angehoben wird. Konkret würde dies folgende Erhöhungsschritte bedeuten:

  • 2,99 Prozent rückwirkend zum 1. März 2018 (Abzug von 0,2 Prozent zugunsten der Versorgungsrücklage bereits berücksichtigt)
  • 3,09 Prozent zum 1. April 2019
  • 1,06 Prozent zum 1. März 2020

Die Anwärterbezüge sollen entsprechend dem Ergebnis der Tarifverhandlungen für Auszubildende

  • zum 1. März 2018 um 50 Euro und
  • zum 1. März 2019 um weitere 50 Euro

in Festbeträgen erhöht werden.

Schäfer begrüßte die vorgesehene Besoldungs- und Versorgungsanpassung, mit der Innenminister Seehofer sein im Rahmen der Einkommensrunde abgegebenes Versprechen einlöse. Indem das Volumen des Tarifergebnisses auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen wird, werden die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ebenso wie die Tarifbeschäftigten an der positiven finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beteiligt.

Die Gewerkschaftsvertreter nutzten das Beteiligungsgespräch, um weitere Themen anzusprechen. So wurde von Schäfer und Dewes gefordert, die Wohnungsfürsorge zu verbessern und die Rückführung der Verlängerung der Arbeitszeit im Sinne der Beamtinnen und Beamten zu regeln. Diese und weitere Themen, wie die Dynamisierung von Zulagen oder die zukünftige Einbeziehung weiterer Besoldungsbestandteile in Linearanpassungen, sollten in dem zu entwerfenden sog. Achten Besoldungsänderungsgesetz gelöst werden, um die angestrebte zeitnahe Verabschiedung Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2018 – 2019 – 2020 nicht zu verzögern.

Dewes betonte, dass die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten als Zeichen der Wertschätzung nicht nur die lange überfällige Rückführung der wöchentlichen Arbeitszeit, sondern auch eine deutlich attraktivere Ausgestaltung der Zulagen erwarten würden. Dies gelte insbesondere für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage.

BDZ und dbb setzen sich für eine Abschlagszahlung im Vorgriff auf die erst im Herbst erwartete Verabschiedung des Gesetzes ein. Voraussetzung für die Abschlagszahlung ist die Zustimmung zum Entwurf durch das Bundeskabinett, das sich nach Aussagen der Vertreter des Bundesinnenministeriums voraussichtlich im Juli mit dem Gesetzentwurf befassen wird.

  

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