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Personalversammlung bei der Bundeskasse Trier

Der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion (GPR) und stellvertretende BDZ Bundesvorsitzende, Thomas Liebel nahm am 6. März 2018 an der Personalversammlung des Personalrats bei der Bundeskasse Trier teil. Über 80 Beschäftigte folgten der Einladung des Personalrats beim personalvertretungsrechtlich verselbständigten Dienstsitz Trier der Generalzolldirektion (GZD).

Thomas Liebel (stellvertretender BDZ Bundesvorsitzender und Vorsitzender des Gesamtpersonalrats
bei der Generalzolldirektion) mit den Mitgliedern des Personalrats bei der Bundeskasse Trier

Thomas Liebel stellte den Teilnehmern/innen die Neuerungen zur Inanspruchnahme flexibler Arbeitszeiten sowie mobiles Arbeiten innerhalb der GZD vor, die der GPR im vergangenen Jahr mit dem Präsidenten der GZD vereinbart hatte. „Entscheidend ist dabei jedoch, dass die vereinbarten Grundsätze vor Ort – an den einzelnen Dienstsitzen der GZD – mit Leben gefüllt werden“, betonte Liebel. Das gilt beispielsweise im Hinblick auf die ausreichende Bereitstellung der erforderlichen Hardware als Grundvoraussetzung für das mobile Arbeiten. In diesem Zusammenhang hat der Präsident der GZD in enger Abstimmung mit dem GPR die Organisationseinheiten der GZD gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass eine ausreichende Anzahl telearbeitsfähiger Notebooks für die Möglichkeit der Inanspruchnahme des mobilen Arbeitens durch die Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird.

Zentrales Diskussionsthema war zudem die von der GZD beabsichtigte direkte Einbindung der Bundeskassen in die telefonische Auskunftserteilung Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt). Ohne Zweifel ist die angedachte Übernahme der direkten Auskunftserteilung KraftSt eine wesentliche Aufgabenstärkung für die Bundeskassen. Liebel kritisierte jedoch, dass die Personalvertretungen bislang nicht im ausreichenden Maße in das Vorhaben eingebunden wurden. Aufgrund dessen nahm der GPR von seinem Initiativrecht Gebrauch und hinterfragte bei der Leitungsebene der GZD die ausstehenden organisatorischen Regelungen zur direkten Einbindung der Bundeskassen in die Auskunftserteilung KraftSt. Hiervon sind insbesondere auch die künftigen Arbeitszeitregelungen der betroffenen Kolleginnen und Kollegen umfasst. Zum anderen ist die angedachte Personalausstattung für die Auskunftserteilung KraftSt der Bundeskassen von derzeit 5 Arbeitskräften je Dienstsitz der Bundeskassen äußerst fraglich. Dies insbesondere im Hinblick auf die Einführung der Infrastrukturabgabe, die das Anrufvolumen der Kraftfahrzeughalter/innen – auch bei den Bundeskassen – deutlich steigern wird.

Abschließend unterstrich Liebel die Forderung des BDZ, dass es angesichts der Altersschichtung in den Bundeskassen eines zukunftsweisenden Personalgewinnungskonzepts bedarf, dass die Möglichkeit der Einstellung externer Arbeitskräfte sowie einer einhergehender Förderung der vorhandenen Tarifbeschäftigten nicht ausschließt.

   

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