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Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit (DV FlexA)

Flexiblere Arbeitszeitregelungen für die Generalzolldirektion

Der Vizepräsident der Generalzolldirektion, Hans Josef Haas und der Vorsitzende des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion, Thomas Liebel haben die Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit (DV FlexA) unterzeichnet.

Vorsitzender des GPR und stellvertretender BDZ Bundesvorsitzender Liebel, Vizepräsident der GZD Haas (von links)

Im Vorfeld der Unterzeichnung hat der Gesamtpersonalrat bei der Generalzolldirektion (GPR bei der GZD) in seiner 16. Sitzung dem Entwurf der DV FlexA endgültig zugestimmt. Die Unterzeichner waren sich einig, dass mit dem Abschluss der DV FlexA ein weiterer Beitrag zur Flexibilisierung der Arbeitszeit in der Generalzolldirektion geleistet werden kann. Die Neuregelungen treten zum 1. Juli 2017 in Kraft.

„Wir haben mit der Einführung der Funktionszeit die Abschaffung der Kernzeitregelungen in der Generalzolldirektion erreicht. Die individuelle Arbeitszeit lässt sich künftig flexibler gestalten und trägt damit zur verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei. Die Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle ist eine Kernforderung unseres BDZ Wahlprogramms zur Personalratswahl 2016 und konnte durch den Einsatz der BDZ Fraktion im Gesamtpersonalrat erfolgreich umgesetzt werden“, betonte Thomas Liebel.

Thomas Liebel begrüßte zudem, dass mit der Unterzeichnung der DV FlexA die Informationsveranstaltungen für die Beschäftigten der GZD zu den Neuerungen der DV FlexA -im Vorfeld ihres Inkrafttretens zum 01. Juli 2017- starten können.

Die Regelungen der DV FlexA gelten grundsätzlich für alle Beschäftigten der GZD. Jedoch sind Beschäftigte einzelner Aufgabenbereiche aufgrund ihrer Tätigkeit von den Regelungen der DV FlexA ausgenommen oder deren Teilnahme an der flexiblen Arbeitszeit ist nur eingeschränkt möglich.

Für diese Aufgabenbereiche –z.B. Ermittlungsdienst und operative Sicherheitsrisikoanalyse (Direktion VIII [ZKA]), Zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung (Direktion II)- werden zwischen dem Präsidenten der Generalzolldirektion und dem GPR zeitnah gesonderte Dienstvereinbarungen geschlossen.

  

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