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Arbeitszeit – Zeit zu handeln

Der BDZ beteiligt sich am Vorstoß der dbb-Bundesbeamtengewerkschaften mit dem Ziel einer Reduzierung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit für Beamtinnen und Beamte des Bundes. Dazu fand am 2. September 2016 ein Fachgespräch im Bundesministerium des Innern statt. Für den BDZ war Daniel Staufer – Mitglied im Vorstand des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion und Vorstandsmitglied des BDZ Ortsverbands Mittelfranken – bei der Verbändeanhörung vertreten. Neben Daniel Staufer haben der stellvertretende Bundesvorsitzende des dbb beamtenbund und tarifunion, Hans-Ulrich Benra sowie weitere Teilnehmer der dbb-Delegation den dringenden Handlungsbedarf gegenüber den Vertretern des Bundesinnenministeriums angemahnt. Zentrale Forderung ist eine Regelung zur Angleichung der Arbeitszeit an den Tarifbereich mit der Einführung einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte des Bundes. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes, der die einheitliche Arbeitszeit bereits in früheren Phasen thematisierte, begrüßt den gemeinsamen Vorstoß des dbb.

2.v.r.: Daniel Staufer (Vorstandsmitglied des GPR bei der GZD und des BDZ Ortsverbands Mittelfranken)

Der tarifvertraglichen Arbeitszeit von 39 Stunden pro Woche für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht seit 2005 die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes von 41 Stunden gegenüber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens über die Besoldungs- und Versorgungsanpassung hatte Dewes auch gegenüber den dbb-Gremien gefordert, das Thema aufzugreifen.

Im Rahmen der Verbändeanhörung zur Arbeitszeitverordnung brachte Daniel Staufer die Forderung des BDZ nach einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39 Stunden für Beamtinnen und Beamte des Bundes mit Nachdruck ein und forderte gegenüber dem Bundesinnenministerium eine dem Tarifbereich vergleichbare Regelung. Aus Sicht des BDZ ist akuter Handlungsbedarf geboten, da die Beamtinnen und Beamten nunmehr 10 Jahre entscheidend zur Haushaltskonsolidierung beigetragen haben. Die Vertreter der dbb-Delegation forderten zudem weitere arbeitszeitrechtliche Maßnahmen zur Entlastung der Bundesbeamtinnen und –beamten – z. B. im Hinblick auf die Zeitanrechnung von Mehrarbeit oder der Einführung von Langzeitkonten.

Das BMI sieht sich jedoch derzeit nicht in der Lage, die wöchentliche Arbeitszeit abzusenken. Der Verordnungsgeber setzt sich damit erneut und ohne sachdienliche Gründe über die arbeitszeitrechtliche Ungleichbehandlung von Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern hinweg.

Der BDZ setzt nach wie vor auf politische Unterstützung um die Arbeitszeitverkürzung durchzusetzen. Daher werden nun weitere politische Gespräche geführt werden. Das BMI strebt an, die Gespräche zu den von den Gewerkschaftsvertretern benannten Handlungsfeldern noch in der laufenden Legislaturperiode abzuschließen. Gemeinsam mit dem dbb wird sich der BDZ weiterhin für eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit sowie weitere Flexibilisierungsmaßnahmen einsetzen.

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