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Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte in Niedersachsen – Etappensieg für den BDZ

Am 30.08.2016  nahmen als Vertreter des BDZ, der stellvertretende Bezirksverbandsvorsitzende des BV Hannover, Holger Schoneveld, und Vertreter des Ortsverbands Hannover -Zollfandung-, Jörg Meier und Axel Harries, an einer Sitzung des rot-grünen innenpolitischen Arbeitskreises im Niedersächsischen Landtag teil.

Foto: Holger Schoeneveld, Jörg Meier (v.l.)

Gegenstand der Sitzung war u.a. die Einführung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugsbedienstete in Niedersachsen.

Einleitend stellte Schoneveld im Landtag fest, dass in den Dienststellen Niedersachsens mehr als 1.000 Zollvollzugsbedienstete einschließlich der Zollfahndung tätig seien. Die Zöllnerinnen und Zöllner hätten alle strafprozessualen Befugnisse der Landespolizei und darüber hinaus weitere Kontroll- und Anhalterechte nach dem Zollverwaltungsgesetz.

Schoneveld unterstrich, dass es bei der Eilzuständigkeit nicht darum gehe, an dem  Grundsatz „Polizei ist Ländersache“ zu rütteln. Anhand von Beispielen aus dem Zollfandungsdienst, den KEGn, den KEVn und der FKS machten Schoneveld, Meier und Harries jedoch deutlich, dass durch die sich im Dienst befindenen Zollbeamten auf Grund der fehlende Eilzuständigkeit im Land Niedersachsen keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr möglich sind.

Nach Auffassung des BDZ reiche das immer im Raume stehende Jedermann-Festnahmerecht nicht aus. Hier fehle die Absicherung der Kolleginnen und Kollegen bei möglichen Widerstandshandlungen.

Schoneveld, Harries und Meier stellten sich den aufkommenden Fragen der anwesenden Abgeordneten und Vertretern des Innenministeriums.

Abschließend sicherten die innnenpolitischen Sprecher, Meta Jansen-Kucz (Grüne) und Ulrich Waterman (SPD) dem BDZ ihre Unterstützung bei einer Verankerung der Eilzuständigkeit für Zollvollzugskräfte im Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetz für das Land Niedersachsen zu.

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