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Neues Leiharbeitsgesetz bringt deutliche Verschlechterung mit sich

Aus Sicht des BDZ bringt der vom Bundeskabinett bereits gebilligte Entwurf eines Leiharbeitsgesetzes eine deutliche Verschlechterung der Situation von Leiharbeitern mit, um deren Schutz es dem Gesetzgeber eigentlich geht. Wenn das Gesetz gegen illegale Scheinwerkverträge in dieser Fassung in Kraft tritt, verringern sich die Möglichkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), gegen Firmen zu ermitteln. Hunderttausende arbeiten mit Werkverträgen in Großbetrieben und werden damit zumeist schlechter bezahlt als die Stammbelegschaft.

Der BDZ kritisiert, das Gesetz diene offensichtlich nur dazu, die Nutzer von Scheinwerkverträgen vor hohen Nachzahlungen und Strafverfolgung zu bewahren. „Diese Zahlungspflichten, die Strafverfolgung und die dazugehörigen Ermittlungsmaßnahmen der FKS schrecken heute aber davon ab, mit Scheinwerkverträgen zu arbeiten“, so BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes.

Die Experten kritisieren eine neu in das Gesetz aufgenommene Klausel, wonach die Fremdfirmenbeschäftigten vor ihrem Einsatz unterschreiben können, dass sie auch in Zukunft bei dem illegalen Verleiher bleiben wollen und nicht – wie jetzt gesetzlich vorgesehen – in eine reguläre Beschäftigung beim Einsatzunternehmen wechseln.

Bislang konnte der Zoll in solchen Fällen wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen ermitteln. „Wenn die Firma jetzt im Fall von Ermittlungen solche Widerspruchsbescheinigungen vorlegt, können die Verantwortlichen nicht mehr strafrechtlich belangt werden“, kritisiert der Arbeitsrechtler Professor Peter Schüren von der Universität Münster. Auch die für Einsatzfirmen empfindlichen Lohn- und Versicherungsnachzahlungen entfielen. Arbeitsrechtler Professor Wolfgang Däubler übt ebenfalls harte Kritik an dem Gesetzentwurf: „Das neue Gesetz verringert den Schutz vor illegaler Überlassung“.

So war 2014 die Supermarktkette NETTO von deutschlandweit von 450 Zollbeamtinnen und Zollbeamten durchsucht worden. Das Unternehmen hatte Regaleinräumer über eine Leiharbeitsfirma per Scheinwerkvertag beschäftigt. Am Ende zahlte NETTO im Rahmen eines Deals mit der Staatsanwaltschaft Stuttgart 4,4 Millionen an den Staat sowie 3,1 Millionen an entgangenen Sozialbeiträgen. Eine solche Verfolgung wäre nach dem neuen Gesetz leicht auszuhebeln gewesen. Hätte die Leiharbeitsfirma Widerspruchserklärungen ihrer Arbeitnehmer vorweisen können, wäre jegliche strafrechtliche Ermittlung wegen Beitragshinterziehung unmöglich gewesen.

Dewes: „Wenn das Gesetz so in Kraft tritt, verringern sich für Unternehmen, die mit Scheinwerkverträgen arbeiten, das Risiko einer Strafverfolgung.“  Dabei geht es um geschätzte Hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland, die mit Hilfe von Scheinwerkverträgen an Einsatzunternehmen, zum Beispiel an Supermärkte, ausgeliehen werden und dort wie reguläre Arbeitnehmer arbeiten – meist aber deutlich schlechter bezahlt.

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