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Dewes fordert schnelle Schritte zur „Eins-zu-eins-Übertragung“ des Tarifabschlusses

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat schnelle Schritte zur Übernahme des Tarifabschlusses auf die Besoldungs- und Versorgungsempfänger des Bundes gefordert. Über die „dürre Erklärung“ von Bundesinnenminister Thomas de Maizière hinaus, den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes vorzulegen, gebe es bisher keine klare Signale, dass das Gesetzgebungsverfahren bald in Gang komme. Deshalb müssten die Gewerkschaften gemeinsam an die Politik appellieren, schnellstmöglich eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung der Ergebnisse der erfolgreichen Einkommensrunde 2016 zu realisieren. Unter den Beamtinnen und Beamten, die mit ihrem Protest entscheidend zu dem Ergebnis beigetragen hätten, bestehe die berechtigte Erwartung, bald Klarheit zu erhalten, betonte Dewes.

Nach wie vor gebe es keinen Automatismus bei der Übernahme von Tarifabschlüssen auf den Beamtenbereich, weshalb das Anliegen, anschließend einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, auch regelmäßig Teil des gewerkschaftlichen Forderungskatalogs sei und die Politik nach der Einigung zum Handeln aufgefordert werden müsse. Dabei sei eine „Eins-zu-eins-Übertragung“ eine Selbstverständlichkeit, unterstrich Dewes.

Als unverständlich bezeichnete es Dewes, dass den Beamtinnen und Beamten auch nach dieser Einkommensrunde kein konkretes Zeitfenster genannt werde, in dem mit der Einbringung des Gesetzentwurfs und dem Abschluss der parlamentarischen Beratung zu rechnen sei, damit die Einkommenserhöhung rückwirkend greifen könnten.

Die Kritik richtet sich insbesondere gegen die fehlende Transparenz in diesem Verfahren. Im Ergebnis bestünden keine Zweifel, dass de Maizière zu seinem Wort stehe und einen Gesetzentwurf vorlegen werde, der folgende Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Besoldungs- und Versorgungsempfänger übernimmt:

  • lineare Entgelterhöhung ab 1. März 2016 um 2,4 Prozent und am 1. Februar 2017 um weitere 2,35 Prozent
  • Entgelterhöhung für die Auszubildenden ab 1. März 2016 um 35 Euro und ab 1. Februar 2017 um weitere 30 Euro (plus jährlichem Lehrmittelzuschuss von 50 Euro)

Wie berichtet, hatten sich die Tarifpartner darüber hinaus in der Einkommensrunde auf eine neue Entgeltordnung im kommunalen Bereich ab 2017 inklusive stufengleicher Höhergruppierung und auf eine flexible Absicherung der kommunalen Versorgungskassen bei konkretem Nachweis des Bedarfs und paritätischer Finanzierung bei einem Arbeitnehmerbeitrag bis 0,4 Prozent geeinigt.

Die Ergebnisse sind als Erfolg intensiver Verhandlungen zu werten, an denen für den BDZ Adelheid Tegeler als Mitglied der Verhandlungskommission für die Tarifverhandlungen in Bund und Ländern mitwirkte. Entscheidenden Anteil hatte aber die Wirkung, die von den bundesweiten Demonstrationen ausging, mit denen der Politik sichtbar vor Augen geführt wurde, dass die Beschäftigten einen angemessenen finanziellen Gegenwert für ihre Leistungen bei zunehmender Arbeitsdichte und angesichts schwieriger Herausforderungen wie der Flüchtlingskrise verlangen. Dabei hatte der BDZ mit seinem Protest in Berlin am 20. April 2016 ein besonders eindrucksvolles Zeichen gesetzt. Für die Forderungen nach einem kräftigen Einkommensplus waren dort vor allem Beamtinnen und Beamte auf die Straße gegangen, die nun Klarheit über die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses erwarten.

Wir werden weiter berichten.

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