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Dieter Dewes im Exklusiv-Interview: „Wir müssen mit den Kriminellen auf Augenhöhe bleiben können!“

In einem Exklusiv-Interview mit den „Stuttgarter Nachrichten“ zum Mindestlohn hat BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes den Personalmangel in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beklagt. Unter Berufung auf den BDZ wird in dem Bericht festgestellt, für ausreichende Kontrollen nach dem Mindestlohngesetz fehle Personal. „Da wäre entscheidend mehr nötig“, so Dewes. Dem Zoll seien in den nächsten Jahren zusätzliche Beschäftigte versprochen worden, von denen noch kein einziger da sei. Dewes verweist auf die die Ausbildungssituation der Nachwuchskräfte, die nach der vom Bundestag bewilligten Personalaufstockung in der FKS eingesetzt werden sollen. Eine klare Botschaft hat er mit Blick auf den erheblichen Schaden durch Verstöße gegen den Mindestlohn, aber auch bei anderen vom Zoll bekämpften Kriminalitätsformen: „Wir müssen mit den Kriminellen auf Augenhöhe bleiben können!“

Hintergrund des Interviews sind Beschwerden über die unzureichende Einhaltung des seit 1. Januar 2015 geltenden flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns. Bundesweit seien im vergangenen Jahr nur 705 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen eingeleitet worden, schreiben die „Stuttgarter Nachrichten“ und beleuchten die Situation am Beispiel des Hauptzollamts Stuttgarts, in dessen Zuständigkeitsbereich es nach Angaben eines Sprechers nur einige Dutzend gewesen seien.

Hauptsächlich betroffen seien das Taxigewerbe, Gastronomie, Transportwesen und Briefzusteller. Der Zoll beklagt „Schlupflöcher für Arbeitgeber“, wenn nach Kontrollen die Dokumente erst Tage später vorgelegt würden. Da sei ausreichend Zeit, Unstimmigkeiten zu bereinigen, fasst ein Beamter der FKS die Spielräume für Tricksereien zusammen.

Auch aus diesem Grund hatte sich der BDZ bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Mindestlohngesetz für eindeutige und transparente Regelungen ausgesprochen, die größtmögliche Rechtssicherheit garantieren. Gleiches gilt für die Ausnahmetatbestände, die der BDZ kritisiert hatte, weil damit das Mindestlohngesetz verwässert oder sogar ausgehöhlt werde.

Auf die Personalzuführung in der FKS eingehend, stellt Dewes klar, dass die Beschäftigten erst ausgebildet werden müssten, und zwar im mittleren Dienst zwei Jahre und im gehobenen Dienst drei Jahre. Dewes: „Die Ersten befinden sich noch in der Ausbildung. Wir bräuchten aber sowieso mindestens 2500 zusätzliche Leute.“ Statt dessen würden beim Zoll derzeit auch noch knapp 500 Kolleginnen und Kollegen an die Bundespolizei sowie an das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) abgeordnet, die in der FKS fehlen.  

Für Dewes steht auch fest, dass der Zoll im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten den Mindestlohn äußerst effektiv kontrolliert. Wenn aber nach der Bewilligung zusätzlichen Personals davon noch kein einziger Beschäftigter im Bereich der FKS tätig sei, müsse man die Frage stellen, wie die Kontrolldichte eigentlich gewährleistet werden soll.

   

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