top

BDZ vor Ort

Ihr Kontakt zu den Bezirksverbänden

Bezirksverband Baden
Denzlinger Straße 22, 79108 Freiburg
+49 761 2020321 E-Mail
Bezirksverband Berlin-Brandenburg
HZA Frankfurt (Oder) Kopernikusstr. 25, 15236 Frankfurt (Oder)
E-Mail
Bezirksverband BMF
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
E-Mail
Bezirksverband Düsseldorf
S-Heerenberger-Str. 107, 46446 Emmerich am Rhein
E-Mail
Bezirksverband Hannover
Harlinger Straße 53, 29456 Hitzacker
+49 172 4106989 E-Mail
Bezirksverband Hessen
Postfach 1243, 64602 Bensheim
E-Mail
Bezirksverband Köln
HZA Köln Stolberger Straße 200, 50933 Köln
+49 221 94131020 E-Mail
Bezirksverband Nord
Mönkedamm 11, 20457 Hamburg
+49 40 5118733 E-Mail
Bezirksverband Rheinland-Pfalz
GZD IV Wiesenstraße 32, 67433 Neustadt a. d. W.
+49 228 30341017 E-Mail
Bezirksverband Saarland
HZA Saarbrücken Präsident-Baltz-Straße 5, 66119 Saarbrücken
E-Mail
Bezirksverband Südbayern
Hansjakobstr. 122, 81825 München
+49 89 43670487 E-Mail
Bezirksverband Westfalen
HZA Dortmund Semerteichstr. 47-49, 44141 Dortmund
+49 231 95719001 E-Mail

Abordnungen: Klare Verhältnisse bei der Übertragung von Arbeitszeitguthaben

Das Bundesfinanzministerium hat klare Verhältnisse bei der Übertragung von Arbeitszeitguthaben geschaffen. Damit wird eine Forderung des BDZ zum gesundheitlichen Schutz auch von Zöllnerinnen und Zöllnern aufgegriffen, die im Zuge der Flüchtlingskrise zur Bundespolizei oder zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeordnet werden. Per Erlass regelt das Bundesfinanzministerium, dass für alle Abrechnungszeiträume, die bis zu sechs Monaten nach Auslaufen der Abordnungen der Unterstützungskräfte enden, eine unbegrenzte Übertragung von Zeitguthaben zugelassen wird. Die neue Verfahrensweise bei Arbeitszeitguthaben leistet aus Sicht des BDZ einen wichtigen Beitrag, die hohen physischen und psychischen Belastungen der abgeordneten Beschäftigten abzubauen.

Nach Paragraf 7 Absatz 4 der Arbeitszeitverordnung dürfen in den nächsten Abrechnungszeitraum höchstens 40 Stunden Zeitguthaben übertragen werden. Die kurzfristig erforderlich gewordenen Unterstützung der Bundespolizei und des BAMF durch den Zoll sowie durch die dabei bestehenden Einsatzerfordernisse lassen es nicht für jeden abgeordneten Beschäftigten zu, diese Obergrenze einzuhalten.

Das Bundesfinanzministerium stellt klar, auch in Ausnahmefällen müsse dafür Sorge getragen werden, dass unter Berücksichtigung der Ziele einer einschlägigen EU-Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit größtmögliche Sicherheit und größtmöglicher Gesundheitsschutz für Beamtinnen und Beamten gewährleistet wird.

Mit diesem Erlass trägt das Bundesfinanzministerium dem Anliegen des BDZ Rechnung, respektive Regelungen für die abgeordneten Beschäftigten des Zolls zu entschärfen, um die besonderen Belastungen, denen sie ausgesetzt sind, abzumildern. Damit wird die von Staatssekretär Werner Gatzer und Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger gegenüber dem BDZ zugesagte Praxis eines notwendigen Nachteilsausgleichs für die von Abordnungen betroffenen Bediensteten fortgesetzt.

So wurden etwa auch bei der Anrechnung von Trainingsverpflichtungen sachgerechte Lösungen herbeigeführt, wenn diese auf der Basis der Vorschriften der Zollverwaltung (DV Zolltraining und WaffDV-Zoll) aus Ressourcengründen oder aus organisatorischen Gründen nicht in der Praxis umsetzbar waren. Ebenso sind klarstellende Erlasse zu Dienstkleidung und Reisekosten zu begrüßen. Erfolgreich setzte sich der BDZ darüber hinaus für einen ausreichenden Impfschutz ein, um gesundheitliche Risiken zu minimieren.

Die Abordnungen verlangen den Bediensteten des Zolls viel Flexibilität ab. Die beruflichen Herausforderungen bei diesen Einsätzen sind enorm und können kein Dauerzustand sein. Unverändert gilt deshalb das Angebot des BDZ, aufgrund von Schilderungen von Betroffenen Anregungen und Beschwerden unmittelbar an das Bundesfinanzministerium heranzutragen. Der BDZ macht sich auch weiterhin mit seinen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern regelmäßig ein Bild von der Lage vor Ort. Der BDZ bietet an, offene Fragen zu klären und Hilfe zu leisten, wo sie notwendig ist. Die Beschäftigten könnten sich dabei auf gewerkschaftliche Unterstützung in schwierigen Situationen ihrer Abordnung verlassen.

BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft

Friedrichstraße 169
10117 Berlin

Tel.: +49 30 40816600
Fax: +49 30 40816633

E-Mail: post@bdz.eu

Werde Teil der größten und einflussreichsten Fachgewerkschaft in der Bundesfinanzverwaltung!

Mitglied werden

dbb vorteilswelt aktuell

Immobilienfinanzierung: Worauf es ankommt

Den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen? Das dbb vorsorgewerk hilft bei der richtigen…

12.06.2025