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BDZ-Erfolg: Praxisorientierter Aufstieg in den gehobenen Dienst durchgesetzt!

Das Bundesinnenministerium beabsichtigt, für den Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst dauerhaft ein neues Modell des Praxisaufstiegs einzuführen. Damit rückt es von seinem ursprünglichen Vorhaben ab, nach dem 31. Dezember 2015 laufbahnübergreifend kein praxisorientiertes Aufstiegsformat mehr anzubieten. Die im Beteiligungsverfahren erhobenen Forderungen des BDZ, berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten des Bundes weiterhin die Möglichkeit eines Praxisaufstiegs zu bieten, werden damit für den mittleren Dienst umgesetzt. Ausdrücklich beruft sich das Bundesinnenministerium auf die im Beteiligungsgespräch am 5. November 2015 auf die unter anderem von dbb und BDZ vorgetragenen Argumente und dokumentiert damit, dass die Überzeugungsarbeit der Gewerkschaften der Grund für diese überraschende Kehrtwende ist. An dem Gespräch hatten der stellvertretende BDZ-Bundesvorsitzende Thomas Liebel und Referent Maik Siekmann teilgenommen. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes zeigte sich mit diesem Ergebnis zufrieden, auf das der BDZ mit zahlreichen Initiativen seit langem hingearbeitet hatte.

Wie berichtet, sieht die aktuelle Fassung der Bundeslaufbahnverordnung ein Auslaufen der Übergangsregelung zur Fortführung der bisherigen Aufstiegsverfahren und damit des bisherigen Praxisaufstiegsmodells zum Jahresende vor. Im Rahmen seines Berichts über die Erfahrungen mit der Neuregelung des Aufstiegsverfahrens kam das Bundesinnenministerium zu dem Ergebnis, dass neben den neuen Aufstiegsverfahren laufbahnübergreifend kein praxisorientiertes Format mehr erforderlich ist.

Im Beteiligungsverfahren zur Entscheidung über die Fortführung der Aufstiegsverfahren, in das dbb und BDZ einbezogen waren, konnte das Bundesinnenministerium davon überzeugt werden, dass ein Praxisaufstieg trotz der Einführung neuer Aufstiegsmöglichkeiten weiterhin zwingend erforderlich ist, um berufs- und lebenserfahrenen Beamtinnen und Beamten eine realistische Aufstiegsperspektive zu bieten. In seiner Stellungnahme und im Beteiligungsgespräch im Bundesinnenministerium hatten sich dbb und BDZ vehement für ein praxisorientiertes Aufstiegsformat eingesetzt.

BDZ kündigt Initiativen für den gehobenen Dienst an

Nach den derzeitigen Vorstellungen des Bundesinnenministeriums soll Voraussetzung für die Zulassung zum neuen Modell des Praxisaufstiegs das Erreichen des zweiten Beförderungsamts, das Vorliegen einer überdurchschnittlichen Beurteilung sowie die erfolgreiche Teilnahme an einem Auswahlverfahren sein. Der Praxisaufstieg soll als zweijährige Einführungszeit ausgestaltet werden, die neben den Praxisphasen eine ca. acht Monate dauernde fachtheoretische Ausbildung beinhaltet und mit einer Prüfung durch den Bundespersonalausschuss abgeschlossen wird.

Das neue Modell des Praxisaufstiegs soll im Rahmen der Dritten Verordnung zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung geregelt werden. dbb und BDZ werden in das entsprechende Beteiligungsverfahren einbezogen.

Das Bundesinnenministerium hält allerdings weiter am Auslaufen der Übergangsregelung zur Fortführung der bisherigen Aufstiegsverfahren zum 31. Dezember 2015 fest. Damit würde ab dem 1. Januar 2016 aufgrund der Beschränkung des Modells auf den mittleren Dienst für den Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst kein praxisorientiertes Format mehr angeboten. Der BDZ wird sich im Beteiligungsverfahren zur Änderung der Bundeslaufbahnverordnung weiterhin dafür einsetzen, dass auch für die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes ein Praxisaufstiegsmodell angeboten wird. Dewes kündigte Initiativen mit dem Ziel an, auch beim praxisorientierten Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst eine zufriedenstellende Lösung zu erreichen.

 

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