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Binnenzollamtsstruktur: BDZ fordert schlüssige Personalkonzepte

Nach dem Abschluss der Evaluierung der Strukturen der Binnenzollämter hat das Bundesfinanzministerium die Ergebnisse der geplanten Reformmaßnahmen bekannt gegeben, denen Staatssekretär Werner Gatzer bereits zugestimmt hat. Insgesamt wurden 209 Zollämter untersucht, davon 188 klassische Binnenzollämter sowie zusätzlich 21 kombinierte Grenz- und Binnenzollämter im Bundesfinanzbezirk Nord. Im Ergebnis werden insgesamt 25 Binnenzollämter und drei Grenzzollämter, also 28 Zollämter, aufgehoben sowie sechs Binnenzollämter sowie zwei Grenzzollämter, also acht Zollämter, neu errichtet. In einer sind die Ergebnisse der Strukturmaßnahmen detailliert dargestellt. Der BDZ fordert jetzt schlüssige Personalkonzepte, um dem neuen Aufgabenprofil der Zollämter mit einer bedarfsgerechten Personalausstattung Rechnung zu tragen.

Das Bundesfinanzministerium hatte sich bei den Strukturplänen unter anderem an den Kriterien einer ausreichenden Flächenpräsenz und Bürgernähe im Bereich der Postabfertigung und der Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer orientiert. Entscheidend kommt es auch auf die Erreichbarkeit von Zollstellen für Wirtschaftsbeteiligte an.

Die im April und Mai 2015 durchgeführten Abstimmungsgespräche mit den Leitungen der Bundesfinanzdirektionen, das Mitwirkungsverfahren mit der Personalvertretung sowie die Vorschläge des BDZ auf Bezirksverbands- und Ortsverbandsebene führten zu mehreren Modifizierungen der vorgeschlagenen Maßnahmen der Binnenamtsstruktur. Veränderungen sind auch bei der geplanten Einrichtung von Zollservicepunkten zur Si-cherstellung der Flächenpräsenz der Zollverwaltung vorgesehen. Diese Zollservicepunkte werden für die Kontaktstellenaufgaben im Bereich der Postabfertigung und der Verwaltung der Kfz-Steuer errichtet.

Der BDZ ist der Auffassung, dass die Aufgabenfülle bei der flächendeckenden Betreuung der Kfz-Steuer die festgesetzten Personalressourcen deutlich übersteigt. Das benötigte Personal der Kontaktstellen zur flächendeckenden Verwaltung der Kfz-Steuer wird bislang aus dem Personalbestand der Zollämter  rekrutiert.

Die insbesondere von den Bundesfinanzdirektionen West und Südwest vorgeschlagene zusätzliche Errichtung von Zollservicepunkten soll nach Umsetzung der Strukturvorschläge zeitnah mit dem Ziel geprüft werden, eine der künftigen Aufgabenentwicklung angepasste weitere Verbesserung des Dienstleistungsangebots des Zolls zu erreichen. Es werden auch mobile Standorte erwogen, um dieses Angebot in der Fläche weiter zu optimieren.

Der BDZ kritisiert, dass sich der Personalbedarf an den Zollämtern nach den politischen Vorgaben des Projekts Strukturentwicklung Zoll aus dem Jahr 2007 bemessen hat. Der damalige personelle IST-Bestand wurde als SOLL-Bestand für die Aufgabenerledigung der Zollämter festgelegt und blieb bis heute unverändert. Die zunehmenden Altersabgänge und der andauernde Aufgabenzuwachs an den Zollämtern können mit dem vorhandenen Personal an vielen Zollstellen jedoch nicht mehr aufgabengerecht  bewältigt werden.

Nach dem Bekanntwerden der Ergebnisse der Evaluierung der Binnenzollamtsstrukturen fordert Dewes ein transparentes Personalbedarfsbemessungsverfahren, das sich nicht nach politischen Mindestvorgaben für den Personaleinsatz an den Zollämtern orientiert. Auf die Personalsituation der betroffenen Zollämter müsse personalwirtschaftlich reagiert werden.

Denn die Folgen jahrelanger Stelleneinsparungen und die vernachlässigte Zuführung von Nachwuchskräften in diesen sogenannten „nichtpriorisierten Bereichen“ seien bekannt und könnten sich in der künftigen Struktur erst recht bemerkbar machen, befürchtet Dewes. Er verwies auf die steigenden Altersabgänge, die rechtzeitig durch den Einsatz junger Nachwuchskräfte kompensiert werden müssten. Dewes betont, nach der Neuausrichtung der Struktur der Binnenzollämter seien nun die personalführenden Zollbehörden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Personalvertretungen gefordert, schlüssige Personalkonzepte zu entwickeln.

Das Bundesfinanzministerium hat die Bundesfinanzdirektionen angewiesen, mit der Umsetzung dieser Strukturmaßnahmen umgehend zu beginnen. Zur Akzeptanzsteigerung werden Gespräche mit betroffenen Wirtschaftsbeteiligten, Kommunen und politischen Gremien geführt. Die Aufhebung beziehungsweise Zusammenlegung von Zollämtern soll möglichst zum 31. Dezember 2015 und die Neuerrichtung von Zollämtern zum 1. Januar 2016 erfolgen.

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