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Abordnungen im Zuge der Flüchtlingskrise: Keine Nachteile!

Wie bekannt geworden ist, hat das Bundesfinanzministerium die Bundesfinanzdirektion Mitte am 29. Oktober 2015 auf Initiative des BDZ angewiesen, in einer ergänzenden Verfügung klarzustellen, dass eine Benachteiligung der im Zuge der Flüchtlingskrise zur Bundespolizei und zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgeordneten Bediensteten auszuschließen ist. Der BDZ begrüßt diese Entscheidung und sieht darin einen wichtigen Erfolg im Einsatz um den notwendigen Interessenausgleich für die von Abordnungen im Zuge der Flüchtlingskrise betroffenen Bediensteten. Aufgrund der Erfahrungsberichte einzelner abgeordneter Beschäftigter wird der BDZ auch weiterhin Anregungen und Beschwerden an das Bundesfinanzministerium unmittelbar weiterleiten.

In der Verfügung wird es heißen, dass die auf freiwilliger Basis erfolgenden Abordnungen von Bediensteten der Zollverwaltung zur Bundespolizei und zum BAMF ein hohes Maß an Flexibilität von den jeweiligen Bediensteten und den entsendenden Dienststellen erfordern.

Sofern die in der ursprünglichen Verfügung der Bundesfinanzdirektion Mitte dargestellten Optionen auf der Basis der Trainingsvorschriften der Zollverwaltung (DV Zolltraining und WaffDV-Zoll) aus Ressourcengründen oder organisatorischen Gründen nicht in der Praxis umsetzbar erscheinen, wird um sachgerechte Lösungen hinsichtlich der Anrechnung von Trainingsverpflichtungen im Rahmen der Prozess- und Ergebnisverantwortung der Ortsebene gebeten.

Über die klarstellenden Erlasse zu Dienstkleidung und Reisekosten hinaus sind nun auch eventuelle Schlechterstellungen in den oben genannten Bereichen ausgeschlossen.

Damit hält das Bundesfinanzministerium Wort, nachdem Staatssekretär Werner Gatzer und Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger im Rahmen der BDZ-Forumsveranstaltung am 12. Oktober 2015 in Berlin zugesagt hatten, dass für die Beschäftigten keine Nachteile entstehen würden.

  

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