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Rechtsakt zu modernisiertem EU-Zollverfahren angenommen

"Die Europäische Union tut gut daran, die Zollverfahren in Europa zügig an aktuelle Entwicklungen anzupassen und so zukunftsfest zu machen", kommentiert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes den am 28. Juli 2015 angenommenen Rechtsakt der Europäischen Kommission zur Schaffung eines einfacheren, moderneren und besser integrierten EU-Zollsystems. "Die Kommission hat mit diesem Rechtsakt wichtige Neuerungen umgesetzt, die den Arbeitsalltag in den Zollverwaltungen deutlich verbessern werden", so Dewes. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat werden nun im nächsten Schritt den Rechtsakt prüfen und können innerhalb von zwei Monaten Einwände erheben. Sollte das nicht geschehen, können die neuen Zollregelungen ab dem 1. Mai 2016 in Kraft treten.

Der Rechtsakt wurde angenommen, um den grenzüberschreitenden Handel zu unterstützen und die EU-weite Zusammenarbeit im Zollbereich zu verstärken. Er beruht auf dem Zollkodex der Europäischen Union aus dem Jahr 2013 und deckt ein breites Spektrum der Tätigkeit des Zolls ab.

Dazu gehören:

  •     Vereinfachungen des Zollverfahrens der aktiven Veredelung, das die Verarbeitung von Nichtunionswaren ermöglicht, ohne dass Einfuhrzölle und andere Abgaben zu entrichten sind, um die Schaffung von Mehrwert in der EU zu fördern

  •     klarere Vorschriften, um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsbeteiligten in der EU zu gewährleisten

  •     umfassende Bestimmungen, damit Entscheidungen und Bewilligungen des Zolls künftig EU‑weit gelten

  •     Erstellung gemeinsamer Datenanforderungen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen, damit ein reibungsloser Informationsaustausch sichergestellt wird

  •     Verbesserung des Risikomanagements, um den Handel mit illegalen und verbotenen Waren, den Terrorismus und andere kriminelle Aktivitäten besser zu bekämpfen.

 
„Nach wie vor gibt es ein hohes Gefahrenpotenzial, da das Zollrisikomanagement in den meisten Mitgliedstaaten nicht den modernen Anforderungen genügt. Die moderneren, höheren Standards des neuen Zollkodexes weisen in die richtige Richtung“, erklärte Dewes. Angesichts der akuten Gefahren durch Terrorismus und organisierter Kriminalität und dem damit einhergehenden Handel mit illegalen und verbotenen Waren sei ein Paradigmenwechsel in der Zollverwaltung dringend geboten. „Europa drohen akute Gefahren durch vielfältige kriminelle Aktivitäten. Der Zoll steht hier mit an vorderster Front und muss geeignete Mittel erhalten, um angemessen reagieren zu können.“

Ausdrücklich begrüßt Dewes auch die Maßnahmen der Kommission, die die Zusammenarbeit der nationalen Zollverwaltungen verbessern sollen. So ist zum Beispiel vorgesehen, gemeinsame Datenanforderungen zu erstellen, die als Grundlage für neue, die Mitgliedstaaten und Zollverwaltungen verbindende IT-Systeme dienen sollen, um einen reibungslosen Informationsaustausch sicherzustellen. „Diese Maßnahme ist überfällig. Kriminelle Netzwerke kümmern sich nicht um nationale Grenzen. Die Zollverwaltung muss alle zur Verfügung stehenden technischen Werkzeuge nutzen können, um hier nicht hinterherzuhinken.“

 
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