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Dewes: „Die Botschaft der Schneider-Studie ist verheerend!“

BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hat der These des Linzer Wirtschaftsprofessors Friedrich Schneider widersprochen, der gesetzliche Mindestlohn verleite zu mehr Schwarzarbeit. „Dessen Studie gleicht einer Kaffeesatzleserei, weil sich nicht schlüssig belegen und exakt voraussagen lässt, dass die Schattenwirtschaft infolge des Mindestlohns in diesem Jahr – wie behauptet – um 1,5 Milliarden Euro wachsen wird. Der Untersuchung zufolge soll die Zahl der Schwarzarbeiter 2015 um 30000 auf rund 7,8 Millionen zunehmen. Für die gesellschaftliche Akzeptanz des vom Zoll kontrollierten Mindestlohns sei die Botschaft der Schneider-Studie verheerend, so Dewes.

Der BDZ unterstrich, die starke Zunahme der Beschäftigung zu niedrigen Löhnen und die Flucht in die Schattenwirtschaft in den vergangenen Jahren sei für den Gesetzgeber gerade der Anlass für das Mindestlohngesetz gewesen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten 2001 noch 17,4 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten für einen Lohn gearbeitet, der weniger als zwei Drittel des Medianbruttolohnes betrug. Im Jahr 2010 erhielten bereits 21,7 Prozent der Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten einen solch niedrigen Lohn. Bis zu 15 Prozent aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhielten vor der Gesetzesänderung weniger als den Mindestlohn.

Nach den bisherigen Erfahrungen bei der Kontrolle des Mindestlohns durch den Zoll sieht Dewes keine Anzeichen für den nach der Studie behaupteten Zusammenhang zwischen Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und Zunahme der Schattenwirtschaft. Im Gegenteil, das Fehlen eines Mindestlohns war in der Vergangenheit ein Anreiz, einen Lohnunterbietungswettbewerb zwischen den Unternehmen auch zu Lasten der sozialen Sicherungssysteme zu führen.

Auch vor dem Hintergrund, dass beim Zoll schon mehrjährige Erfahrungen zu Branchenmindestlöhnen gesammelt werden konnten, seien die in der Studie behaupteten Effekte nicht nachweisbar. Zwar werde von Professor Schneider einschränkend festgestellt, dass die wie auch immer gearteten ‚Verwerfungen‘ durch den Mindestlohn moderat seien und die Lohnuntergrenze auch positive Effekte auf den Arbeitsmarkt habe. Es werde aber nicht erklärt, um welche Verwerfungen es sich handele. Solange müssten die Zahlen in das „Reich der Spekulation“ verwiesen werden, erklärte der Zollgewerkschafter.

Auch kann Dewes die Aussage von Professor Schneider nicht nachvollziehen, dass ein regional gestaffelter Mindestlohn „ökonomisch schlauer“ gewesen wäre. Nachdem gerade in Ostdeutschland bei der Entlohnung ein Flickenteppich entstanden sei, sei es dem Gesetzgeber zu Recht um eine flächendeckende Lösung gegangen, betonte Dewes. Im Hinblick auf die bis 2016 geltenden Übergangsregelungen empfahl er, dem Mindestlohngesetz die Chance einzuräumen, positive Wirkungen zu entfalten.

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