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Es ist soweit: Höhergruppierungen im Tarifbereich ermöglicht!

Nach langen Verhandlungen der BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat mit dem Bundesfinanzministerium ist es gelungen, Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung die Möglichkeit der Höhergruppierung durch Zuführung höherwertiger Tätigkeiten auf ihrem Arbeitsplatz zu eröffnen. Auch sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Höhergruppierung bei entsprechender Bereitschaft zu Qualifikationsmaßnahmen erlangen können. Bei der Auswahl sollen die letzten Regel- beziehungsweise Anlassbeurteilungen und die im Anschluss gezeigten Leistungen berücksichtigt werden. Die Verhandlungspartner waren sich einig, dass die Voraussetzungen möglichst offen formuliert werden, damit die verantwortlichen Personalstellen gemeinsam mit den zuständigen Personalvertretungen gezielt Tarifbeschäftigte melden können.

Eine Deckelung aufgrund weitergehender Regelungen sollte möglichst vermieden werden. Das Bundesfinanzministerium und der BDZ erwarten, dass umfangreich von dieser Personalentwicklung Gebrauch gemacht wird. Alle Beteiligten sind aufgefordert dazu beizutragen. Nicht zuletzt auf Initiative des BDZ hat sich das Ministerium ausdrücklich für die Förderung der beruflichen Entwicklung der Tarifbeschäftigten in der Zollverwaltung ausgesprochen. Die oftmals restriktive Handhabung der Förderungsmöglichkeiten im Tarifbereich gilt es zu durchbrechen.

Nach den negativen Erfahrungen der Vergangenheit hatten viele Tarifbeschäftigte beinahe resigniert. Es kann und darf nicht sein, dass ein Tarifbeschäftigter 20 Jahre und länger in seiner Entgeltgruppe verharrt und keine Chance auf ein Fortkommen erhält. Gerade Tarifbeschäftigte, die gewillt sind, an Qualifikationsmaßnahmen teilzunehmen und bereit sind, höherwertige Tätigkeiten zu übernehmen, muss die Möglichkeit auf persönliche Entwicklung eröffnet werden.

Nur so funktioniert richtige Personal- und Aufgabenplanung innerhalb der Verwaltung und trägt zur Motivation bei den Beschäftigten bei. Gerade auch im Hinblick auf neue Aufgaben der Zollverwaltung und der demografischen Entwicklung ist es sinnvoll, den Tarifbereich für neue Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb der Zollverwaltung zu qualifizieren.

Mit der Veröffentlichung des Erlasses des Bundesfinanzministeriums vom 4. Mai 2015 zur Übertragungsmöglichkeit von höherwertigen Tätigkeiten ist der Versuch geglückt, die Personalentwicklung im Tarifbereich zu verbessern. Darauf gilt es aufzubauen, da tarifrechtliche Regelungen und aktuelle Rechtsprechung für den Tarifbereich förderliche Maßnahmen oftmals blockieren.

Der BDZ erwartet für die Zukunft eine weitergehende Qualifikation und regelmäßig wiederkehrende Erlasse des Bundesfinanzministeriums, aber auch Maßnahmen der geplanten Generalzolldirektion, die die Förderung des Tarifbereichs in der Zollverwaltung unterstützen und festschreiben. Diese Chance darf nicht verpasst werden. Der BDZ wird seine Forderungen weiterhin mit Nachdruck vertreten und sich für die Interessen der Tarifbeschäftigten einsetzen.

 

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