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Monika Moosbauer als Vorsitzende der Fachgruppe Zollfahndung bestätigt

Am 5. und 6. Mai 2015 fand in Hamburg die Sitzung der Fachgruppe Zollfahndung des BDZ statt. Die kommissarische Vorsitzende Monika Moosbauer (Zollfahndungsamt München; 3.v.r.) wurde im Amt bestätigt. Zu ihrem Stellvertreter wurde Matthias Schmitt (Zollfahndungsamt Stuttgart; 2.v.r.) gewählt. Der Vorgänger Moosbauers, Nils Schalitz (Zollfahndungsamt Hamburg), war bereits zum 1. März 2015 aus dienstlichen Gründen ausgeschieden und wurde in dieser Sitzung vom stellvertretenden BDZ-Bundesvorsitzenden Christian Beisch mit einem Präsent verabschiedet. Beisch dankte Schalitz für dessen für die Fachgruppe Zollfahndung geleistete Arbeit. Inhaltliche Themen waren unter anderem die IT-Sicherheit und der Digitalfunk.

Die kommissarische Vorsitzende Moosbauer und deren Stellvertreter Manfred Bernreiter (Zollfahndungsamt München; hintere Reihe: 4.v.l.) waren in der Sitzung der Fachgruppe Zollfahndung zunächst entlastet worden. Anschließend fand eine Neuwahl statt, bei der Moosbauer mit einem Ergebnis von 9 Ja-Stimmen zur Vorsitzenden des Gremiums gewählt wurde. Bei der Wahl zu ihrem Stellvertreter konnte Matthias Schmitt (Zollfahndungsamt Stuttgart) 6 Ja-Stimmen auf sich vereinigen.

Die Vorbereitung der Personalratswahlen im März 2016 stellte einen zentralen Tagesordnungspunkt der Sitzung der Fachgruppe Zollfahndung dar. Das Gremium verständigte sich auf Vorschläge zur Kandidatur für die Wahl des Hauptpersonalrats beim Bundesministerium der Finanzen, des Bezirkspersonalrats bei der Generalzolldirektion und – nach eventuellem Verselbständigungsbeschluss – des Gesamtpersonalrats bei der Generalzolldirektion. Auch Kandidatinnen und Kandidaten für die Wahl der Bezirks- Jugend- und Auszubildendenvertretung bei der Generalzolldirektion wurden vorgeschlagen.

Das Thema IT-Sicherheit spielt für den Zollfahndungsdienst eine wesentliche Rolle. Durch die erhöhten Sicherheitsanforderungen werden Arbeitsabläufe erheblich gehemmt oder eingeschränkt. Das Zollkriminalamt lehnt eine Änderung der Sicherheitsvorkehrungen im IT-Bereich mit dem Hinweis auf die Gefährdung durch die Cyberkriminalität kategorisch ab. Sogenannte „Schleusen-PC‘s“ sind bei manchen Ämtern noch nicht verfügbar und freie Rechner nicht in ausreichender Menge vorhanden.

Eine Diskussion über den aktuellen Sachstand beim Digitalfunk zeigte, dass dieser im Zollfahndungsdienst bereits gut funktioniert und angenommen wird. In Neufahrzeugen wird – sofern Netzabdeckung vorhanden ist – ausschließlich Digitalfunk eingesetzt. 

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