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Mindestlohn: Zeitfenster der Ausbildung für Einstellung von Personal nutzen

Nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 hat der BDZ den Personalmangel in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beklagt. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes bekräftigte seine Forderung nach der Einstellung von zusätzlichem Personal und kritisierte gegenüber den Medien, dass die Bundesregierung Warnungen ignoriert habe. Im Interview mit dem RTL äußerte Dewes, jetzt müsse das Zeitfenster der Ausbildung beim Zoll genutzt werden, um mehr Personal einzustellen, damit das Mindestlohngesetz mit seinen Ausnahmen flächendeckend und wirksam überwacht und kontrolliert werden kann.

Erstmals gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro. Mit dem Mindestlohngesetz soll eine Lohnuntergrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt werden, die vom Zoll kontrolliert wird. Eine Mindestlohn-Kommission wird zum 1. Januar 2017 über eine mögliche Erhöhung des Mindestlohns beraten. Sie wird dann alle zwei Jahre prüfen, in welchen Schritten der Mindestlohn künftig angehoben wird.

Für den Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit hatte der Haushaltsgeber auch auf Drängen des BDZ 1600 neue Stellen geschaffen, damit der Mindestlohn nach der Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze überwacht und kontrolliert werden kann. Diese Zahl hält der BDZ jedoch nicht für ausreichend. Denn aufgrund der zum Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelungen muss der Zoll rund fünf Millionen Beschäftigungsverhältnisse mehr im Blick haben als bisher.

Seit Bekanntwerden des Vorhabens hatte Dewes die gewerkschaftliche Forderung nach der Einstellung von bis zu 2500 weiteren Beschäftigten erhoben. Aus Sicht des BDZ kommt es entscheidend auf die flächendeckende Präsenz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an, von der abschreckende Wirkung ausgehen müsse. Ohne wirksame Kontrolle sei das Mindestlohngesetz nichts wert, betonte Dewes.

In den aktuellen Interviews, die Dewes neben dem RTL dem ZDF, der WELT und anderen Medien gab, erinnert er daran, dass die neu einzustellenden Anwärterinnen und Anwärter zunächst die gesamte Zollausbildung absolvieren müssen. Nur bei entsprechender Personalausstattung des Zolls könne die Kontrolle ab 2017 auch funktionieren, wenn der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn endgültig greife.

An den Ausnahmen hatte der BDZ bereits im Gesetzgebungsverfahren vehement Kritik geübt. In der Sachverständigenanhörung im Bundestag im Juni 2014 wandte sich Dewes strikt gegen weitere Ausnahmen und wies auf den dadurch entstehenden Mehraufwand hin. Je mehr Ausnahmen zugelassen werden, desto prüfungsintensiver sei die Tätigkeit. In der Folge werde mehr Personal benötigt, so Dewes.

Das Mindestlohngesetz sieht zudem Dokumentationspflichten für Arbeitgeber vor. Sie müssen in bestimmten Bereichen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten aufzeichnen. Im Hinblick auf diese Dokumentationspflichten, die auf Beschäftigte in Bereichen konzentriert werden, bei denen aufgrund des Verdienstes das Risiko für einen Mindestlohnverstoß höher ist, hatte der BDZ vor allem moniert, dass für mobile Tätigkeiten ohne sachliche Begründung Ausnahmetatbestände geschaffen werden.

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