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Verbesserungen erreicht: Neue Zollboote und neue Dienstpostenbewertung für den Wasserzoll

Der BDZ begrüßt die Neufassung der Dienstpostenbewertung für den Wasserzolldienst. Bisherige Ungleichbehandlungen werden beseitigt. Den gestiegenen Anforderungen beim Dienst auf den Zollbooten wird durch neue Funktionsdienstposten Rechnung getragen. Die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten werden verbessert. Durch die Änderungen der Dienstpostenbewertung Zoll für die Kontrolleinheiten Zollboot werden Gerechtigkeitslücken geschlossen. Darüber hinaus sind mit dem Bundeshaushalt 2015 Mittel zum Bau von neuen Zollbooten für die küstennahe Überwachung enthalten. BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes hatte sich beim Bundesfinanzministerium und in Gesprächen mit Haushaltspolitikern des Bundestags vehement für die Bereitstellung der Mittel eingesetzt.

Im ersten Entwurf des Bundeshaushalts 2015 waren diese Mittel nicht vorgesehen. Nun ist sichergestellt, dass die Zollboote, die in den kommenden Jahren ausgemustert werden müssen, ersetzt werden und die entsprechenden Zollschiffstationen erhalten bleiben. In den kommenden Jahren sollen weitere Mittel für den Bau von neuen Zollbooten bereitgestellt werden.

In der Dienstpostenbewertung Zoll für die Kontrolleinheiten Zollboot sind im Einzelnen folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • Schaffung der Funktion eines Funk- und Kommunikationsoffiziers

Mit der Schaffung dieses neuen Funktionsdienstpostens – bewertet nach Besoldungsgruppe A 9m/A 9m+Z – wird der Einführung der neuen Grenzwellen Funk- und Fernschreibetechnik, der Einführung des elektronisch gesteuerten „Anlassbezogenen Meldesystems“ und der zunehmenden Notwendigkeit der satellitengestützten Kommunikation Rechnung getragen.

  • Ergänzung der Funktion Nautischer Beamter/Beamtin auf einem anderen Küstenwachboot mit langjähriger Erfahrung

Durch die entsprechende Ergänzung wird eine lang kritisierte und nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung gegenüber den maschinentechnischen Beamten beseitigt.

  • Schaffung der Funktion Maschinentechnischer Beamter, der mit dem Auslesen und Aufbereiten elektronischer maschinentechnischer Daten betraut ist

Mit der Schaffung dieses Funktionsdienstpostens, der nach Besoldungsgruppe A 9m/A 9+Z bewertet ist, wird den gestiegenen Anforderungen im elektronischen Motorenmanagement, das auf fast allen Zollbooten vorhanden ist, Rechnung getragen.

  • Anhebung der besonderen Obergrenze in Position B 3.8.2

Für maschinentechnische Beamte auf einem anderen Küstenwachboot mit langjähriger Erfahrung bestand bisher eine besondere Obergrenze von 30 Prozent bei der Bewertungsmöglichkeit nach Besoldungsgruppe A 9m/A 9m+Z. Diese Regelung war ursprünglich getroffen worden, um die Patentinhaber gegenüber den anderen Beamten besserzustellen. Durch die Anhebung der Bewertungsobergrenze im mittleren Dienst auf 40 Prozent hat sich die bisherige Regelung ins Gegenteil verkehrt. Nach der Neuregelung der Dienstpostenbewertung wird diese besondere Obergrenze auf 50 Prozent erhöht und gleichzeitig auch für die nautischen Beamten eingeführt. Damit wird auch in dieser Frage die Ungleichbehandlung zwischen nautischem und maschinentechnischen Dienst beendet.

  • Abschaffung der Spitzbewertungen

Bisher waren zahlreiche Dienstposten auf den Kontrolleinheiten spitz nach Besoldungsgruppe A 9m beziehungsweise nach A 9m + Z bewertet. Durch die Neufassung der Dienstpostenbewertung werden die Spitzbewertungen abgeschafft und die betreffenden Dienstposten, wie im Landzolldienst auch, nach A 9m/A 9m + Z bewertet.

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