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Gespaltenes Echo auf Vorstoß einer Bundessteuerverwaltung

Mit einem gespaltenen Echo hat der Bundestag auf den Antrag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen reagiert, eine Bundessteuerverwaltung zu errichten. Ein entsprechender Antrag an den Bundestag wurde vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Jährlich entgingen viele Milliarden Euro an Steuereinnahmen, so die Antragsteller. Grund dafür seien Koordinierungsprobleme und Informationsverluste zwischen 16 Landessteuerverwaltungen, deren Nebeneinander sich nicht bewährt habe. Von Experten wird der Vorstoß als gangbarer Weg angesehen, mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen.

Grundsatz sei, dass Bürgerinnen und Bürger bundesweit gleich behandelt würden, heißt es in dem Antrag. Die Höhe der entrichteten Steuern müsse von der Leistungsfähigkeit abhängen und nicht vom unterschiedlichen Vollzug am jeweiligen Wohnort oder Unternehmenssitz innerhalb Deutschlands. In einem ersten Schritt müsse mindestens eine regelmäßige Evaluierung der Landessteuerverwaltungen nach bundesstaatlichen Kriterien erfolgen. Außerdem müsse ein einheitliches Datenverarbeitungssystem für die gesamte Steuerverwaltung geschaffen werden. Auch die Zuständigkeit für die Steuerprüfung großer Unternehmen und Einkommensmillionäre solle auf den Bund verlagert werden, fordern die Antragsteller.

Die Debatte über eine Bundessteuerverwaltung ist nicht neu. Seit Jahren wird über eine Neuordnung zwischen Bund und Ländern diskutiert. Eine entsprechende Initiative des Bundesfinanzministeriums im Rahmen der Föderalismusreform II scheiterte am Widerstand der Länder. Ein Forschungsbericht kam im Jahr 2007 zu dem Ergebnis, dass alle analysierten Modelle zu spürbaren Einnahmeverbesserungen führen würden, die höchsten Effizienzgewinne für Bund, Länder und Gemeinden jedoch mit einer Bundessteuerverwaltung  zu erzielen seien. Die Effizienzgewinne aus diesem Modell wurden zum Untersuchungszeitpunkt auf ca. 11,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt.

Der aktuelle Antrag von Bündnis 90/Die Grünen hat die Diskussion neu belebt. Parteiübergreifend ist Zustimmung erkennbar. Jedoch erfordert eine grundsätzliche Neuordnung des Steuerrechts eine Änderung des Grundgesetzes. Vor allem die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen halten an ihren Zuständigkeiten strikt fest. Die Bund-Länder-Verhandlungen über die Neuordnung der Staatsfinanzen stecken in einer Sackgasse.

Dabei sprechen gute Gründe für die Übertragung weitgehender Kompetenzen im Steuerrecht von den Ländern auf den Bund:

  • Auch in finanzpolitischer Hinsicht werden immer mehr Entscheidungen auf europäischer Ebene getroffen. Die Vertretung gesamtdeutscher Interessen in Brüssel wird durch Abstimmungserfordernisse mit den Ländern unnötig erschwert.
  • Bereits seit einigen Jahren kritisiert der Bundesrechnungshof Defizite im Bereich des Steuervollzugs. Ein einheitlicher Steuervollzug wird durch unterschiedliche organisatorische, personelle und technische Ausstattung der Länderverwaltungen behindert.
  • Änderungsvorhaben im Steuerrecht, zu denen auch Vereinfachungen gehören, müssen vom Bund mit allen Ländern abgestimmt werden. Dieser Abstimmungsbedarf ist äußerst personal- und kostenintensiv. Ein Weisungsrecht hat der Bund nicht.
  • Die Länder verfügen über Personal- und Sachhaushalte und bestimmen damit auch Art und Umfang des Steuervollzugs. Eine solche Standortpolitik steht einer gerechten Steuerpolitik und der vom Grundgesetz angestrebten Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse entgegen.

Zwar hat der Bund in den letzten Jahren durch das Föderalismus-Begleitgesetz mehr
Rechte im Bereich der Steuerverwaltung erhalten, die er beispielsweise durch erhebliche personelle Verstärkung der Bundesbetriebsprüfung, die dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) unterstellt ist, genutzt hat. Diesen Schritten müssen jedoch weitere folgen.

Über den weiteren Verlauf der Debatte werden wir berichten.

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