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CETA und TTIP: Nur Transparenz schafft Akzeptanz

Die Verhandlungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Kanada über den CETA-Freihandelsvertrag sind am 26. September 2014 abgeschlossen worden. Aus fünfjährigen Geheimverhandlungen ist ein 500 Seiten starker Vertrag hervorgegangen, der neben Licht auch viel Schatten enthält. Dieser Vertrag soll als „Blaupause“ für die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und den USA für das TTIP-Freihandelsabkommen dienen. Seine grundsätzlichen Forderungen zu dem Thema hat der BDZ in einem Positionspapier zusammengefasst, das er gegenüber Politik, Gewerkschaften und Medien kommunizieren wird.

Wie im Verhandlungsprozess über das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA fordert der BDZ auch im Hinblick auf den CETA-Vertrag, dass die weiteren Gespräche unter Beteiligung der Sozialpartner geführt werden, damit Transparenz erreicht wird, die wiederum Bedingung für Akzeptanz ist. Der aktuelle Verhandlungsstand muss regelmäßig veröffentlicht werden. Aufgrund der Bedeutung beider Freihandelsabkommen ist eine breite öffentliche Diskussion zwingend erforderlich. Neben den europäischen Institutionen sind auch die nationalen Parlamente zu beteiligen, denen eine abschließende Ratifizierung vorbehalten sein muss.

Das BDZ-Positionspapier enthält folgende Kernforderungen:

  • Durch den CETA-Vertrag darf kein Lohn- und Sozialdumping aufgrund der Klagemöglichkeiten der Investoren entstehen.
  • Die hohe Qualität öffentlicher Dienstleistungen muss erhalten bleiben. Entsprechende bestehende Regelungen dürfen durch das Abkommen nicht angetastet werden.
  • Die Daseinsfürsorge ist eine zentrale staatliche Aufgabe. Die geltenden Standards sind beizubehalten, da sie die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sichern.
  • Die Arbeitnehmerrechte wie beispielsweise das Mitbestimmungsrecht, die Tarifautonomie und andere Schutzrechte dürfen nicht aufgeweicht werden. Entsprechende nationale Gesetze oder Vorschriften eines EU-Mitgliedsstaats, insbesondere die sozialen Sicherungssysteme, die Mitbestimmungsrechte, die Tarifautonomie, das Streikrecht, die Vorschriften zur Regulierung des Arbeitsmarktes sowie Mindestlöhne müssen von diesem Abkommen ausgenommen werden.
  • Die derzeit geltenden Umwelt-, Sozial-, Verbraucherschutz- und Umweltstandards sollen nicht nur im Einklang mit dem Besitzstand in der EU und den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten gewahrt, sondern müssen auch kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert werden. Die Vertragspartner sollten sich verpflichten, internationale Übereinkünfte und Normen in den Bereichen Umwelt, Arbeit und Verbraucherschutz zu beachten und umzusetzen.

Insgesamt macht der BDZ deutlich, dass Sozialstandards und qualitative Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen keine nichttarifären Handelshemmnisse sind. Für TTIP und CETA gilt gleichermaßen: Die Freihandelsabkommen dürfen nicht zu Papiertigern verkommen. Nur Transparenz, die eine Beteiligung der Sozialpartner umfasst, schafft die notwendige Akzeptanz.

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Fax: +49 30 40816633

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