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Bundesrat warnt vor Mehrbelastung von PKV-Versicherten im Basistarif

Der Bundesrat hat Hilfen für ältere Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) mit hohen Beiträgen gefordert. Die Länderkammer schlägt in ihrer Stellungnahme gegenüber dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz vor, den neuen Zusatzbeitrag aus der Berechnung des Höchstsatzes des Basistarifs in der PKV herauszunehmen. Der Basistarif in der PKV soll Versicherte vor einer finanziellen Überforderung bewahren. Die Bundesregierung folgt dieser Anregung bisher nicht. Eine Entkopplung der GKV-Beiträge vom PKV-Basistarif, die vergleichbare Leistungen anbieten sollen, wäre nicht sachgerecht, argumentiert die Bundesregierung.

Bereits die geltende Regelung und die von den Krankenkassen erhobenen Beitragsleistungen im Basistarif führen nach Ansicht der Länder zu einer Mehrbelastung. Vor allem ältere PKV-Versicherungsnehmer sind aufgrund ihrer Einkommenssituation zunehmend nicht in der Lage, die steigenden Beiträge zur PKV aufzubringen. Auch der Basistarif mit einem Höchstsatz von mehr als 600 Euro bietet dabei nicht die notwendige finanzielle Entlastung.

Der Zusatzbeitrag wurde von den gesetzlichen Krankenkassen in der Vergangenheit sehr unterschiedlich erhoben. Da der Zusatzbeitrag dem Ausgleich finanzieller Defizite einzelner Krankenkassen dient und nur von Krankenkassen mit Ausgleichsbedarf erhoben wird, eignet er sich nicht als allgemeiner, vom einzelnen Versicherungsunternehmen unabhängiger Maßstab zur Bemessung des Höchstsatzes im Basistarif.

Außerdem würde ein Festhalten an einer einkommensunabhängigen Bemessung des Zusatzbeitrags die PKV-Versicherten gegenüber den GKV-Versicherten benachteiligen und die finanzielle Belastung gerade derjenigen verschärfen, die aufgrund ihrer Einkommensverhältnisse auf den Basistarif angewiesen sind, wenn das Bundesministerium für Gesundheit tatsächlich einen positiven durchschnittlichen Zusatzbeitrag festlegt.

Nach Ansicht der Bundesregierung würde der Vorschlag des Bundesrates dazu führen, dass zukünftige Beitragssatzsteigerungen in der GKV im Bereich des Basistarifs der PKV nicht mehr prämienrelevant berücksichtigt würden. Der Basistarif ist in seinen Vertragsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar.

Wir werden weiter berichten.

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