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Klarheit bei der Neuausrichtung der FKS geschaffen!

Aufgrund zahlreicher Vorgespräche des Vorsitzenden des Hauptpersonalrats, Dieter Dewes, sowohl auf Referatsebene als auch auf der Leitungsebene des Bundesfinanzministeriums hatte sich Zollabteilungsleiter Julian Würtenberger bereit erklärt, in der gemeinschaftlichen Sitzung des Hauptpersonalrats am 7. Mai 2014 dem Gremium die derzeitigen Planungsschritte und Meilensteine der Neuausrichtung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bekannt zu geben.

Gemeinsam mit den beiden zuständigen Fachreferatsleitern Christof Schulte (III A 5 – Organisation) und Dr. Armin Rolfink (III A 6 – Finanzkontrolle Schwarzarbeit) trug er vor, dass Grundlage für eine Neuplanung die von den Bundesfinanzdirektionen vorgelegten Schwachstellenanalysen seien.

Aber auch das Ergebnis der Mitarbeiterbefragung 2012 sei Auslöser der notwendigen Reform. Mit der Neuausrichtung komme man den Wünschen und Vorstellungen der Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit entgegen. Zudem hätten auch die vielfältigen persönlichen Eindrücke aus diversen Dienststellenbereisungen der Leitung des Referats III A 6 die Notwendigkeit begründet.

Die geplante Zusammenlegung aller operativ tätigen Einheiten der FKS durch die Eingliederung des Arbeitsbereichs Prävention FKS des Sachgebietes C soll dabei zukünftig zu einer ganzheitlichen und vor allem auch abschließenden Aufgabenwahrnehmung führen. Um die derzeit vorhandenen Schnittstellen zwischen den Sachgebieten C und E nicht nur einfach in das Sachgebiet E zu verlagern, ist daher angedacht, das Sachgebiet E wie nachfolgend dargestellt neu zu strukturieren:

Würtenberger betonte in diesem Zusammenhang, dass selbstverständlich auch weiterhin die Möglichkeit der anlassbezogenen gegenseitigen Unterstützung der Sachgebiete C und E (zum Beispiel bei Einsatz der vollmobilen Röntgenanlage, bei Schwerpunktprüfungen der FKS) nicht nur bestehe, sondern in der Verantwortung der Vorsteherinnen und Vorsteher der Hauptzollämter täglich geübte Praxis sein müsse.

Es herrschte auch Einigkeit darüber, dass der bereits eingeschlagene Weg, die bisher vorherrschende quantitative Übersteuerung zu Gunsten qualitativer Steigerungen zurückzuführen, fortzusetzen ist. Noch im Jahr 2012 waren die ursprünglich geplanten 523.000 Personenbefragungen auf 70 Prozent abgesenkt worden.

In dem nun vorliegenden Erlassentwurf wird zudem klargestellt, dass – um eine homogene Struktur der Hauptzollämter zu erhalten und die Leistungsfähigkeit der operativen Aufgabenwahrnehmung durch die Sachgebiete C an den bestehenden Standorten zu sichern – grundsätzlich bei jedem Hauptzollamt ein Sachgebiet C (Kontrollen) erhalten bleiben soll. Nur in besonderen Ausnahmefällen, das heißt wenn die sachgerechte Aufgabenwahrnehmung stark gefährdet ist, können Teilzentralisierungen nach beziehungsweise mit Zustimmung des Bundesfinanzministeriums vorgenommen werden.
Der Erlassentwurf wird jetzt in die Fläche zur Kenntnis gegeben. Unter enger Einbindung der dortigen Personalvertretungen sind dem Bundesfinanzministerium detaillierte Berichte vorzulegen. Würtenberger sieht es als realistisch an, dass die Umsetzung zum 1. Oktober 2014 erfolgen kann.

BDZ und BDZ-Fraktion im Hauptpersonalrat begrüßen ausdrücklich die jetzige Vorgehensweise und vor allem die Gestaltungsmöglichkeiten, die vor Ort gegeben sind, um diese Arbeitsbereiche effektiv zu gestalten. Da das unter dem Aspekt der Sozialverträglichkeit erfolgen soll, erhöht  sich zudem die Akzeptanz. Dewes stellte aber klar, dass er unabhängig von der Neuausrichtung der FKS bei seiner Forderung nach einem personellen Mehrbedarf zwischen 2000 bis 2500 Beschäftigten bleibt, damit nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns deren wirksame Kontrolle gewährleistet ist.

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